Der Arbeitgeber teilt dem Betriebsrat mit, er wolle einer Kassiererin kündigen, weil sie nachweislich in einem Fall einen Betrag von 5,10 € aus der Kasse entnommen hat. Dass sie 25 Jahre stets tadellos zur Zufriedenheit aller gearbeitet hat, verschweigt er. In Ordnung?
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Nein: auch entlastende Tatsachen muss der Betriebsrat für die Interessenabwägung kennen. Ohne sie ist die Anhörung fehlerhaft.