Arbeitsschutz

Drückt TTIP Sozialstandards?

30. März 2015

Sichere Arbeitsmittel, hoher Arbeitsschutz und das solidarische System der Sozialversicherung: Das sind Errungenschaften von hoher Güte. Bedrohen könnte sie das derzeit von EU und USA verhandelte transatlantische Freihandelsabkommen TTIP. Das muss aber nicht so sein.

EU hat höheres Schutzniveau als USA

Die Sicherheit von Arbeitsmitteln, Maschinen und der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) - beim Umgang mit gefährlichen Stoffen - sind in der EU einheitlich geregelt. Klare Normen und die Prüfung durch unabhängige Institute bieten Herstellern und Konsumenten in der EU Verlass.
Das ist in den USA anders: Der Arbeitgeber prüft in der Regel vor Ort als Endabnehmer, ob eine PSA sicher ist. Vorrangig haften die Unternehmen selbst für die Sicherheit und den Arbeitsschutz im Betrieb. Und Normung ist in den USA eine Aufgabe von über 600 Institutionen – mit teilweise kommerziellen Interessen. Manche Normungsstandards widersprechen sich sogar. Nur an diesen wenigen Beispielen zeigt sich: Der mit TTIP angestrebte freie Warenverkehr wirft bei unklaren Vertragsvereinbarungen Praxisprobleme auf.

US-Firmen könnten gegen höhere Arbeitsschutzauflagen klagen

Bisher ist nicht ersichtlich, wie TTIP diese Fragen behandelt. Und es gibt keine befriedigende Antwort darauf, ob mit TTIP z.B. betriebliche Arbeitsschutzstandards gegenseitig anerkannt werden. Wenn es dazu käme, drohten weitere handfeste Probleme: Wird der schon lange öffentlich gehandelte Investitionsschutz im TTIP-Vertrag fest vereinbart, hätten US-Firmen Handhabe, gegen in Deutschland verschärfte Arbeitsschutzauflagen vorzugehen: Denn erhöht der Mehraufwand die Produktionskosten, könnten sie vor den »unabhängigen Schiedsgerichten« klagen.
Genau kann zurzeit niemand vorhersagen, was wirklich an sozialen Standards zur Debatte steht. Bisher bekannt sind einige offizielle Papiere und die Verhandlungsposition der EU. Nicht bekannt sind auch nach acht Verhandlungsrunden die Forderungen und Ziele der USA.

Auch DGUV ist skeptisch

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Kommission für Arbeitsschutz und Normung (KAN) plädieren für Wachsamkeit und warnen vor unklaren TTIP-Verhandlungsergebnissen mit Auslegungsspielraum. Das gilt auch für den Erhalt der Sozialversicherungssysteme. So könnten die gesetzliche Renten- und Unfallversicherung als Finanzdienstleistungen »deklariert« werden, für die ebenfalls der freie Marktzugang geplant ist. Die Sozialversicherungen sind zwar dem Gemeinwohl verpflichtet, aber nicht staatlich finanziert (»public funded«), sondern aus Beiträgen der Versicherten. Ihr Fortbestand und Schutz erfordert demnach klare TTIP-Vertragsregelungen für »Gemeinwohl-Systeme«. Dass das geht, dafür zeugt die EU: Sie verdankt ihre Existenz dem Gedanken des Freihandels, garantiert aber vertraglich seit ihrem Bestehen den Fortbestand nationaler Sozialsysteme.

Weitere Informationen:
Die Zeitschrift »Gute Arbeit.« 4/2015 leuchtet das Problem in einem Beitrag ausführlich aus. Online steht die Aprilausgabe der Guten Arbeit ab dem 9.4.2015 hier zur Verfügung.

© bund-verlag.de (BE)

AiB-Banner Viertel Quadratisch - Anzeige -

Das könnte Sie auch interessieren