Arbeitszeit

Sabbatical – Auszeit mit Rückfahrschein

23. April 2015

Ein Segeltörn, eine Weiterbildung oder Zeit für die Familie – Gründe für eine Auszeit vom Job gibt es viele. Und immer mehr Arbeitnehmer interessieren sich für den Ausstieg auf Zeit. Wir zeigen, wie das geht und wie Betriebsräte Sabbaticals unterstützen können.

Das Sabbatical – auch Sabbatjahr, Blockfreizeit oder Langzeiturlaub genannt – ist ein besonderes Arbeitszeitmodell. Der Begriff stammt vom hebräischen Wort „shabbat“, das so viel wie »ruhen« bedeutet. Im biblischen Sabbatjahr sollte das Land in jedem siebten Jahr nicht bearbeitet werden, sondern sich von einer intensiven Nutzung erholen – ein Gedanke, der auch zur leistungsorientierten Arbeitsgesellschaft passt.

Die Idee

Das Sabbatical besteht aus einer Ansparphase und einer Freistellungsphase – letztere dauert in der Regel zwischen drei und zwölf Monaten. Ein Arbeitnehmer schließt für ein Sabbatical mit seinem Arbeitgeber eine Vereinbarung. Die regelt, dass während der Ansparphase Arbeitszeitguthaben auf einem individuellen Langzeitkonto angespart werden. Dafür gibt es verschiedene Modelle. Bei genügend Guthaben kann der Arbeitnehmer diese durch Freistellung – dem eigentlichen Sabbatical – abbauen. Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, der Arbeitnehmer erhält sein Gehalt weiter und bleibt in den Sozialversicherungssystemen versichert.

Vereinbarungen treffen

Einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf ein Sabbatical gibt es nicht. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen sich darüber verständigen. Eine einzelvertragliche Regelung auszuhandeln, kann für den Arbeitnehmer schwierig sein. Besser ist es, wenn der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber Rahmenbedingungen für Sabbaticals aushandelt und so dafür sorgt, dass Arbeitnehmer ein Sabbatical auch zu fairen Bedingungen nehmen können.

Was dabei beachtet werden muss und welche Punkte eine Betriebsvereinbarung regeln sollte, lesen Sie in der AiB 4 ab S. 38 .

© bund-verlag.de (cs)

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