Arbeitsschutz

Schluss mit schlechten Arbeitsbedingungen

28. Mai 2015

Mit einer Gefährdungsanzeige können sich Beschäftigte rechtssicher gegen gefährliche Zustände am Arbeitsplatz wehren. Das gilt nicht nur in Krankenhäusern und Pflegeheimen, wenn der Arbeitsdruck und die Personalnot überhand nehmen. Wir zeigen Ihnen wie das geht und geben hilfreiche Praxistipps.

Gefahr für Personal, Kranke, Pflegedürftige

Die Gefährdungsanzeige ist das Instrument, das bei chronischer Arbeitsüberlastung, Arbeitszeitverstößen und Gesundheitsgefahren für das Personal zum Einsatz kommen kann. Sie firmiert mancherorts auch unter den Begriffen Qualitätsanzeige oder Überlastungsanzeige. Wichtig ist, dass die Anzeige, die sich an verantwortliche Vorgesetzte richtet, zu einer raschen Überprüfung der Arbeitsbedingungen führt – z.B. mit Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.

Die Gefährdungsanzeige kommt nicht zuletzt deshalb aus dem Arbeitsbereich Pflege, weil sie das Personal von einer beruflichen Haftung für das Wohl der Patienten entbindet: Denn laufen Arbeitsbedingungen derart aus dem Ruder, dass Gefahr für das Wohl und das Leben der Gepflegten besteht, ist die Gefährdungsanzeige wichtig zur persönlichen Absicherung.

Nicht allein, nur mit Rückendeckung handeln

Fachleute raten, das Instrument analog auch in anderen Arbeitsbereichen anzuwenden und am besten in Betriebsvereinbarungen – etwa zum betrieblichen Gesundheitsmanagement oder zur Gefährdungsanzeige – ein Beschwerderecht der Beschäftigten verbindlich einzuführen.

Außerdem wird empfohlen: Beschäftigte sollen nicht individuell handeln, sondern sich im Arbeitsteam auf eine Gefährdungsanzeige verständigen. Denn in der Regel sind arbeitsorganisatorische Mängel die Ursache, unter denen mehrere leiden. Zudem ist der Personal- oder Betriebsrat zu informieren, der sollte auch Rückendeckung geben, eventuell zudem die zuständige Gewerkschaft.

Grundsätzlich gilt: Die Gefährdungsanzeige soll möglichst detailliert Defizite und Arbeitsprobleme auflisten – mit Datum und Uhrzeit. Rechtliche Bezugspunkte der Gefährdungsanzeige sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu finden, es geht um einschlägige §§ zu den vertragstypischen Pflichten der Arbeitnehmer, zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers etc.

Weitere Informationen

Mehr zur Gefährdungsanzeige mit Praxistipps zum Vorgehen und mit Kasten zu den rechtlichen Grundlagen und Bezugspunkten nachlesen in der Zeitschrift »Gute Arbeit.« 5/2015. Hier lesen Sie diesen Beitrag kostenfrei als Leseprobe:

© bund-verlag.de (BE)

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