Atypisch wird normal
Die Forscher vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung (HBS) haben es errechnet: In 2014 betrug der Anteil atypischer Beschäftigung an allen abhängigen Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland 39 Prozent. Darin enthalten sind Beschäftigte in Teilzeit, Leiharbeit und Minijobs, nicht aber Werkvertrags-Beschäftigte und Solo-Selbstständige. Auch diese beiden Kategorien gehören dazu, doch exakte Zahlen über beide Gruppen gibt es kaum.
Ob nun aber Arbeitnehmer in Teilzeit gedrängt werden, obwohl sie eine Vollzeitstelle für ihre Existenzsicherung benötigen, ob sie über eine Werkvertragsfirma in einem großen Unternehmen zu erheblich schlechteren Konditionen als Stammbeschäftigte arbeiten oder ob sie über eine Leiharbeitsfirma befristet in einem Betrieb eingesetzt werden – für die meisten bedeutet atypische gleichzeitig prekäre Beschäftigung.
Das Problem etwa im Handel: Immer weniger Beschäftigte können von ihrer Arbeit leben. Laut den HBS-Forschern gibt es in Deutschland zwei Arbeitsmärkte: Der eine mit geregelten und sozial gesicherten, der andere mit unsicheren, schlecht bezahlten Jobs. Diese Spaltung, befürchten die Forscher, werde sich vermutlich noch vertiefen.
Vor allem die Arbeitsmarktreformen – untrennbar mit dem Namen Hartz verbunden – haben atypische und prekäre Beschäftigungsverhältnisse so stark zunehmen lassen, dass bei unveränderter Entwicklung bald schon das Normalarbeitsverhältnis als das atypische gelten muss. Und das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) förderte die Ausweitung dieser Beschäftigungsformen mit Befristungsmöglichkeiten für Verträge.
Wie es in den verschiedenen Branchen aussieht und wie etwa die IG Metall bessere Bedingungen für die Werkvertragsbeschäftigten durchsetzen will, lesen Sie
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Beitrag von Gudrun Giese in der AiB 7 – 8 ab S. 10
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