Tarifvertrag

7,5 Prozent mehr für den öffentlichen Dienst

20. April 2018
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Quelle: bluedesign_Dollarphotoclub

Nach drei Verhandlungsrunden und Streiks im öffentlichen Dienst haben die Gewerkschaft ver.di und der Beamtenbund (dbb) eine Tarifeinigung mit dem Bund und den Kommunen erzielt. Rückwirkend zum 1. März erhöhen sich die Gehälter um rund 3 Prozent, weitere Erhöhungen folgen 2019 und 2020.

Erhöhung in drei Stufen über zweieinhalb Jahre

Die Entgelte im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) steigen merklich: »Es gibt keinen Tabellenwert, der um weniger als 175 Euro angehoben wird«, teilte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske in Berlin mit. Die Tabellenerhöhungen fallen für die Entgeltgruppen und -stufen im TVöD unterschiedlich aus. Das Gesamtergebnis von 7,5 Prozent für alle Entgeltgruppen errechnet sich aus drei Erhöhungsschritten bei einer Laufzeit von zweieinhalb Jahren. Der erste Schritt erfolgt rückwirkend ab 1. März 2018, der zweite Schritt ab 1. April 2019 und der dritte Schritt ab  1.März 2020.

Einmalzahlungen und weniger Stufen

Zusätzlich werden ab 1. März 2018 die besonderen Stufenregelungen für die Entgeltgruppen 2 und 9a TVöD im Bereich der handwerklichen Tätigkeiten aufgehoben. Dadurch werden in der Entgeltgruppe 2 die Stufe 6 und in der Entgeltgruppe  9a die Stufen 5 und 6 für die  Beschäftigten geöffnet. Die Verlängerung der  Stufenlaufzeiten in der Gruppe 9a entfällt.

Außerdem erhalten die Beschäftigten in den Entgeltgruppen 1–6, S2–S4 sowie P5 und P6 2018 eine Einmalzahlung von 250 Euro.

Mehr Geld und Urlaub für Azubis und Praktikanten

Die Entgelte für Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten werden erhöht. Zum März 2018 gibt es 50 Euro mehr, zum 1. März 2019 weitere 50 Euro. Der Urlaubsanspruch für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten erhöht sich ab dem Urlaubsjahr 2018 um einen Tag auf 30 Urlaubstage. Die bisherige Übernahmeregelung für Auszubildende wird bis zum 31. Oktober 2020 wieder in Kraft gesetzt.

Tarifbindung für angehende OP-Assistenten und Erzieher

Der Nachwuchs in weiteren medizinischen Berufen profitiert von der Tarifbindung: Die Schülerinnen und Schüler in der Operationstechnischen Assistenz und in der Anästhesietechnischen Assistenz sowie nach dem Notfallsanitätergesetz werden bereits ab dem 1.März 2018 in den Geltungsbereich des Tarifvertrags für die Auszubildenden im Öffentlichen Dienst (TVAöD) einbezogen. Auch Schülerinnen und Schüler, die einen landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungsgang zur Erzieherin/zum Erzieher absolvieren, unterliegen ab dem 1. März 2018 ebenfalls dem TVAöD.

Mehr Zusatzurlaub bei Wechselschichten im Krankenhaus

Verhandelt wird noch über günstigere Bedingungen in Krankenhäusern, nachdem die von der Bundesregierung geplanten Gesetzesänderungen in der Krankenhausfinanzierung (Refinanzierung der Personalkosten in der Pflege) beschlossen sind. Für die Beschäftigten dort wollen die Gewerkschaften erreichen, dass bei den Beschäftigten der Zeitzuschlag für Samstagsarbeit erhöht und Pausen in die Arbeitszeit bei Wechselschichten eingerechnet werden.

Bereits vereinbart ist, dass der Zuschlag für Nachtarbeit von 15 auf 20 Prozent steigt und der Zusatzurlaub bei Wechselschichtarbeit erhöht wird, und zwar um jeweils einen Urlaubstag zum 1. Januar 2019, zum 1. Januar 2020 und zum 1. Januar 2021.

Jahressonderzahlung Ost steigt

Die Jahressonderzahlung Ost wird ab 2019 in vier Schritten auf 100 Prozent der Bemessungssätze West angehoben.

Altersteilzeit verlängert

Die bisherigen Regelungen zur Altersteilzeit werden für die Dauer der Laufzeit bis 31. August 2020 verlängert.

Öffentlicher Dienst muss für Nachwuchs attraktiv sein

Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske begrüßte das Ergebnis: »Das ist das beste Tarifergebnis seit vielen Jahren! Da wo der öffentliche Dienst die größten Personalgewinnungsprobleme hat, konnten besonders hohe Zuwächse vereinbart werden. Zugleich ist es gelungen auch für die Beschäftigten in den unteren und mittleren Entgeltgruppen einen deutlichen Sprung nach oben zu sichern. Dies erhöht die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber.“

Mit der Tarifeinigung sieht die Gewerkschaft ver.di mehrere Ziele erreicht:

  1. Die Gehälter für Fachkräfte sollten deutlich steigen, um den öffentlichen Dienst in als Arbeitgeber in Konkurrenz zur Privatwirtschaft attraktiver zu machen.
  2. Insbesondere die Stufe 1 in allen Entgeltgruppen sollte um gut 10 Prozent steigen, um den öffentlichen Dienst für Berufseinsteiger attraktiver zu machen.
  3. Deutliche Erhöhungen sollten auch in den unteren und mittleren Entgeltgruppen einen ausreichenden Einkommenszuwachs sicher stellen.

Übernahme für die Beamten zugesagt

Bsirske begrüßte zugleich, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer in den Verhandlungen die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes zugesagt habe.

Zustimmen müssen dem Tarifvertrag noch die kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und die ver.di-Mitglieder. Die ver.di-Bundestarifkommission hat den ver.di-Mitgliedern für die anstehende Mitgliederbefragung die Annahme des Ergebnisses empfohlen.

Quellen:

ver.di, Pressemitteilung vom 18.4.2018

ver.di, »Flugblatt Tarifeinigung Bund« 18.4.2018

© bund-verlag.de (ck)

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