Aktuell in der AiB

Signal für Inklusion

12. März 2020
Bronze_2019

Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat der Leipziger Gruppe schließen umfangreiche Inklusionsvereinbarung. Die Regelungen schaffen Sicherheit und sorgen für Akzeptanz der Fähigkeiten von leistungsgewandelten Beschäftigten. Ein Vorzeigeprojekt, das die Jury 2019 mit Bronze auszeichnete.

Menschen mit Behinderung, ihnen gleichgestellte oder von Behinderung bedrohte Beschäftigte fallen häufig immer noch und ganz buchstäblich aus der Arbeitswelt heraus, denn Inklusion, in vielen Sonntagsreden gerne thematisiert, stößt im betrieblichen Alltag schnell an harte Grenzen. Gleichgültig, ob bei bedarfsgerechter Arbeitsplatzgestaltung,  Mobilität oder Barrierefreiheit.

Neuerungen im Sozialgesetzbuch, die Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes und nicht zuletzt die Verpflichtungen aus der UN- Behindertenrechtskonvention eröffnen den Interessenvertretungen hier aber neue potentielle Handlungsspielräume. Genau diese wollte die Konzernschwerbehindertenvertretung (KSBV) der Leipziger Gruppe nutzen. Aus ihrer Sicht waren die zum Teil bereits länger bestehenden Integrationsvereinbarungen für unterschiedliche Geschäftsbereiche nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Dinge. Das Unternehmen der Stadt Leipzig, in dem Stadtwerke, Wasserversorgung  und Verkehrsbetriebe in einer Holdingstruktur zusammengeführt sind, beschäftigt rund 4700 Mitarbeiter, davon derzeit 320 mit Behinderung oder diesen gleichgestellt.

Konzern- statt Inklusionsvereinbarung

Auf Vorschlag der KSBV wurden daher im Jahr 2017 mit Unterstützung des Konzernbetriebsrats (KBR) und der Arbeitgeberseite eine Projektgruppe gebildet und erste Ideen und Vorschläge in Workshops und Klausuren entwickelt. Gestartet, um eine Inklusionsvereinbarung zu schließen, entschieden sich KSBV und KBR im Laufe des Projekts dann aber schnell dazu, eine konzernweit geltende, einheitliche Betriebsvereinbarung zu erzielen.
(...)
Die umfangreiche Vereinbarung, im Januar 2019 in Kraft getreten, regelt den Umgang mit leistungsgewandelten Beschäftigten, das Auswahlverfahren im Bewerbungsprozess, die Förderung von Ausbildung im Sinne von Inklusion, Weiterbildung und Qualifizierung. Ein barrierefreies Umfeld wird als Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben definiert und damit auch die Schaffung barrierefreier Arbeitsbedingungen als wichtige Aufgabe gesehen. Weitere Maßnahmen beziehen sich auf die Weiterentwicklung barrierefreier Information und Kommunikation sowie auf die Gesundheitsförderung für leistungsgewandelte Beschäftigte.
(...)
»Inklusion beginnt im Kopf«, so Frank Pertzsch, Vorsitzender der KSBV, »deshalb war es uns besonders wichtig, dass wir vor allem die Führungskräfte mit ins Boot holen und eng in die konkrete Umsetzung mit einbinden. (...)

Umfassende und gleichberechtigte Teilhabe

Dr. Erhard Tietel, Professor am Zentrum für Arbeit und Politik der Universität Bremen, fasste das Besondere des Projekts in seiner Laudatio auf dem Deutschen BetriebsräteTag so zusammen: »Der Paradigmenwechsel in dieser Vereinbarung besteht darin, dass sie sich nicht auf einzelne Menschen mit Behinderung beschränkt, sondern es zur Aufgabe des Unternehmens wird, für eine Verwirklichung umfassender, gleichberechtigter und selbstbestimmter Teilhabe zu sorgen. Ziel der Inklusion ist es, dass Behinderung im betrieblichen Alltag keinen Unterschied macht. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass auf allen Arbeitsplätzen auch leistungsgewandelte Beschäftigte eingesetzt werden können.«

Gefragt nach den Erfolgsfaktoren, die zum Abschluss geführt haben, verweist Frank Pertzsch noch auf drei grundlegende »Zutaten: strukturiertes Vorgehen, direkte Rückkoppelung mit Kollegen« und nicht zuletzt »offensive Einbindung von Politik und Öffentlichkeit, wenn es in den Verhandlungen mal hakt«.

► Zum vollständigen Beitrag "Signal für Inklusion" in der Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" 2/2020, S. 44f.

► Onlinepräsentation der Preisträger
 


Aufruf zur Teilnahme am DBRP 2020

Schwerbehindertenvertretungen sind herzlich eingeladen, sich um den Deutschen Betriebsräte-Preis 2020 zu bewerben. Aus formalen Gründen sind Bewerbungen bis 30.4. 2020 über den Betriebsrat einzureichen.

►Mehr Infos und Onlinebewerbung


 

 

AiB-Banner Viertel Quadratisch - Anzeige -

Das könnte Sie auch interessieren