Besoldungsreport 2018

Angemessen ist das Maß aller Dinge

17. Oktober 2018 Personalrat
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Der DGB-Besoldungsreport 2018 offenbart große Unterschiede zwischen den Bundesländern, wenn's ums liebe Geld geht. Im Interview mit der Fachzeitschrift »Der Personalrat« 10/2018 erklärt Henriette Schwarz, Leiterin der Abteilung Beamte und Öffentlicher Dienst beim DGB, warum das so ist.

Liebe Kollegin Schwarz, wie steht es 2018 um die Besoldung von Beamtinnen und Beamten?

Das kommt darauf an, über welchen Dienstherren wir reden. Die Bayerischen Beamtinnen und Beamten können sicherlich zufriedener auf ihre Bezügemitteilung schauen als ihre Kolleginnen und Kollegen in Berlin oder Niedersachsen.

Warum ist die Besoldung in den Bundesländern so unterschiedlich?

Der Grund liegt in der unterschiedlichen Besoldungspolitik der Gesetzgeber. Einige wenige haben nach der Föderalismusreform I in 2006 erkannt, dass zu guten Arbeitsbedingungen auch eine attraktive Besoldung gehört. Die Mehrheit der Dienstherren hingegen hat entgegen dem Prinzip »Besoldung folgt Tarif« gehandelt und kräftig auf Kosten der Beamtinnen und Beamten gespart. Nun versuchen sie, die entstandene Lücke zu schließen, da sie ansonsten im Wettbewerb um geeignete Fachkräfte noch schlechtere Chance hätten. Ob dies gelingt, wird sich zeigen.

Wie kann die Besoldung gerechter gestaltet werden?

Bei der Besoldung ist weniger die Gerechtigkeit als vielmehr die Angemessenheit das Maß aller Dinge. Natürlich ist es nicht verständlich, dass eine in Rheinland-Pfalz neu verbeamtete Studienrätin 2018 in der Eingangsstufe rund 8.000 Euro brutto weniger Gehalt bekommt, als wenn sie in Bayern verbeamtet wäre – trotz identischer Aufgaben. Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liegt darin aber nicht begründet. Entscheidend ist, ob die Besoldungshöhe dem Alimentationsgebot genügt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung insbesondere zur A-Besoldung aber auch zum Abstandsgebot die Vorgaben für den Gesetzgeber bei dieser Frage enger gefasst. Seitdem hat sich auch die Besoldungspolitik der 17 Dienstherren im Sinne der Beamtinnen und Beamten wieder mehr angeglichen. Bedauerlich, dass dafür erst ein Richterspruch notwendig war.

Wie können Personalräte dabei unterstützen?

Besoldungsrunden zu führen ist vornehmlich Aufgabe des DGB als beamtenpolitische Spitzenorganisation und der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Nichtsdestotrotz können auch Personalräte darauf hinwirken, dass Besoldungsrunden keine Nullrunden werden. Deren Ausgang hängt wesentlich davon ab, wie viel Druck die Beschäftigten auf die Arbeitgeber ausüben. Hier können Personalräte helfen, aufzuklären und ein Bewusstsein zu schaffen. Ansonsten sind Personalräte selbstverständlich gefragt, wenn es um konkrete Fragen der Eingruppierung oder auch der Berücksichtigung von Erfahrungszeiten geht.

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