Mobile Arbeit

Nicht jedes Homeoffice macht mobil

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Quelle: © Andres Rodriguez / Foto Dollar Club

Smartphone und Internet machen es möglich: Arbeit zu jeder Zeit und von unterwegs aus, ob im Außendienst oder Homeoffice. Das Titelthema von »Gute Arbeit« 3/2019 klärt wichtige Begriffe und grenzt unterschiedliche Arbeitsformen sauber voneinander ab.

Folgende Punkte gilt es zu beachten:

  • Arbeitszeit: Erfassung aller Arbeitszeiten, Einhaltung der Pausen und Ruhezeiten, klare Absprachen zur Erreichbarkeit, Arbeit im Rahmen der vertraglich vereinbarten Höchstgrenzen etc.
  • Arbeitsschutz: Welche Vorschriften sind anzuwenden? Z.B. das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) etc.
  • Vereinbarungen/Tarifverträge: Welche Gestaltungselemente sind wichtig – gerade auch im Sinne des Belastungsschutzes, der Ergonomie und des Arbeitsschutzes bei mobiler Arbeit? Was hat sich in der Praxis bewährt?

Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung

Flexibilität zugunsten der Beschäftigten und mehr Eigenverantwortung bei der Arbeitsorganisation haben auch Schattenseiten: Der Hang zur Selbstausbeutung ist laut Studienlage hoch, die Arbeit am Wochenende und am Abend nimmt tendenziell zu. Daher sind die Führungskräfte – in ihrer neuen Rolle ohne »direkten Zugriff« auf Mitarbeiter/innen – sorgsam zu schulen – insbesondere mit Blick auf ihre Fürsorgepflichten. Die Beschäftigten mit mobilen Arbeitseinsätzen sind regelmäßig adäquat zu unterweisen und benötigen eine Ausstattung mit ergonomischen, angemessenen Arbeitsmitteln.

Die Gefährdungsbeurteilung ist auch bei mobiler Arbeit unerlässlich (§ 5 ArbSchG) – z.B. mit Blick auf die Themen Arbeitszeit, neue Arbeitsformen, psychische Belastungen, Ergonomie etc. Denn: Das ArbSchG gilt für die Beschäftigten bei jeglicher Arbeit im Auftrag ihres Arbeitgebers.

Arbeitshilfen und Checklisten

Das Titelthema von »Gute Arbeit« 3/2019 bietet Checklisten und klärt die aktuelle Rechtslage. Hier ein Ausschnitt aus der »Checkliste: Vereinbarung für das Homeoffice« (mehr in »Gute Arbeit« 3/2019, S. 8-22), die mögliche Regelungspunkte enthält:

  • wöchentliche Arbeitszeit (Begrenzung) im Homeoffice
  • feste/variable Wochentage bei Telearbeit
  • Anwesenheitspflichten im Unternehmen
  • Art der Arbeitszeiterfassung
  • interne Kommunikation: Umfang der Erreichbarkeit für Vorgesetzte oder das Arbeitsteam per E-Mail und/oder Telefon (z.B. orientiert an der vertraglichen/betrieblichen Rahmenarbeitszeit)
  • verbindliche Erreichbarkeit für dienstliche Absprachen
  • Fragen der Ausstattung des Homeoffices
  • Maßstab für die Arbeit – mobil oder im Büro/in der der Dienststelle: die vertragliche/tarifliche Arbeitszeit im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes, nicht das Arbeitsergebnis.

Weitere Informationen

Das Titelthema in »Gute Arbeit« 3/2019: »Mobile Arbeit: Rechte, Fallstricke und Gestaltungstipps« (S. 8-22):

  • »Mobile Arbeit: Einen Schritt voraus sein« Verhandlung und Aufbau einer Vereinbarung (Tarifvertrag), Regelungspunkte. Beitrag von M. Lindner, N. Müller, S. Skrabs (S. 8-13).
  • »Homeoffice: Gute Arbeit zu Hause“ Arbeitsschutzstandards im Homeoffice nach Arbeitsstättenrecht, Beitrag von B. Eberhardt (S. 14-16).
  • »Wünsche der Beschäftigten erfüllt« Beispiel einer Dienstvereinbarung, Beitrag von B. Eberhardt (S. 17-19).
  • »Unfallschutz im Homeoffice« Die Rechtsprechung zum Unfallschatz und Handlungsbedarf des Gesetzgebers, Beitrag vom M. Klapp, DGB (S. 20-22).

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