Kurzarbeit

Arbeitsagentur verlangt keinen Abbau von Urlaub

03. April 2020
Agentur für Arbeit, Bundesagentur, Arbeitsagentur
Quelle: www.pixabay.com/de (succo)

Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie verlangt die Bundesagentur für Arbeit (BA) bis zum 31.12.2020 nicht, dass Arbeitnehmer Erholungsurlaub aus dem laufenden Jahr einsetzen, um Kurzarbeit zu vermeiden. Dies soll Eltern unterstützen, die derzeit Urlaub nehmen müssen, um ihre Kinder selbst zu betreuen.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld aktualisiert. Auf Ihrer Homepage betont die BA: Die individuellen Urlaubswünsche sind in der aktuellen Situation besonders zu schützen, damit es zum Beispiel Eltern möglich bleibt, Urlaubstage für die Betreuung ihrer Kinder wegen Schließung von Kitas und Schulen zu nutzen.

Nur Resturlaub aus Vorjahren solle wie gehabt zur Vermeidung von Arbeitsausfällen eingesetzt werden. Haben Beschäftigte noch »alte«, bisher unverplante Urlaubansprüche, soll der Arbeitgeber mit ihnen vereinbaren, dass sie diesen Urlaub in Zeiten mit Arbeitsausfall im Betrieb antreten. Aber auch hier gingen die Urlaubswünsche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor, betont die BA.

Quelle:

Bundesagentur für Arbeit, Informationen zum Kurzarbeitergeld

© bund-verlag.de (ck)

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