Arbeitszeit

Arbeitszeitkonten immer beliebter

06. August 2018 Arbeitszeit
Dollarphotoclub_51041522_160503
Quelle: © rdnzl / Foto Dollar Club

Jeder zweite Beschäftigte hat ein Arbeitszeitkonto. Häufig sind das Konten mit kurzem Ausgleichszeitraum. Langzeitkonten bleiben die Ausnahme. So das Fazit einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Arbeit, die zum Leben passt. Das Thema flexible Arbeitszeit treibt Beschäftigte, Arbeitgeber und Gewerkschaften gleichermaßen um. Wenn Kinder geboren werden, der Hausbau ansteht oder Angehörige zu pflegen sind, wollen viele Beschäftigte eher kürzer treten. Später dann sind längere Arbeitszeiten eher willkommen, wenn das Geld zum Abbezahlen des Hauses gebraucht wird. Um diese Flexibilität beim Arbeitsvolumen während unterschiedlicher Lebensphasen zu ermöglichen, sind Arbeitszeitkonten ein probates Instrument.

Langzeitkonto unbeliebt

Doch Langzeitkonten fristen immer noch ein Schattendasein. Obwohl das im Jahr 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen („Flexi-II-Gesetz“) die Nutzung von Langzeitkonten auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt hat, machen nur wenige Betriebe davon Gebrauch: Lediglich zwei Prozent führen separate Langzeitkonten. Dort angesparte Guthaben werden am häufigsten für längere Freistellungen sowie für Familien- oder Weiterbildungszeiten genutzt. Weniger bedeutend hingegen sind Konten, die eine Verkürzung der Lebensarbeitszeit ermöglichen.

Kurzzeitkonto sehr verbreitet

Bei zwei von zehn Betrieben, die Arbeitszeitkonten führen, beträgt der Ausgleichszeitraum maximal ein halbes Jahr. Bei vier von zehn Betrieben müssen die Zeitguthaben oder -schulden innerhalb eines Zeitraums zwischen einem halben und einem Jahr ausgeglichen werden bzw. darf an einem Stichtag ein bestimmter Wert nicht über- oder unterschritten werden. Ebenfalls vier von zehn Betrieben haben Arbeitszeitkonten ohne einen feststehenden Ausgleichszeitraum. Hier sind die Ausgleichszeiträume entweder nicht geregelt oder aber nur grundsätzlich festgelegt und kurzfristig modifizierbar.

Arbeitszeitkonten sind je nach Branche deutlich unterschiedlich verbreitet. Mit 76 Prozent haben am häufigsten Betriebe der öffentlichen Verwaltung und Sozialversicherung Arbeitszeitkonten, gefolgt von 59 Prozent der Betriebe im Bereich Energie, Wasser, Abfall und Bergbau sowie 54 Prozent im Bereich Produktionsgüter. Im Bereich Finanz- und Versicherungsdienstleistungen liegt der Anteil dagegen bei 26 Prozent, im Gastgewerbe bei 24 Prozent.

Quelle:

Presseinformation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom 19.6.2018

© bund-verlag.de (fro)

AiB-Banner Viertel Quadratisch - Anzeige -

Das könnte Sie auch interessieren