Gesetzgebung

Befristungen sind hartnäckiges Kraut

24. Januar 2018
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Quelle: © bluedesign / Foto Dollar Club

Das novellierte Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) will Kurzbefristungen von Nachwuchs-Forschern unterbinden. Inzwischen mehren sich die Hinweise, dass sich dieses Ziel leicht umgehen lässt.

Das WissZeitVG ist nicht unumstritten. Weiteres Problem des am 17.3.2016 in Kraft getretenen Gesetzes: Es ist unklar, wie sich die Beschäftigungssituation für das nichtwissenschaftliche und nichtkünstlerische Personal nach der Herausnahme aus dem Regelungsbereich des WissZeitVG verändert hat. Eine vorgezogene Evaluierung und auf dieser Grundlage eine zügige Nachbesserung bleiben daher mit hoher Dringlichkeit auf der bildungspolitischen Tagesordnung.

Ausblick: Die kommende Legislaturperiode

Welche bildungspolitischen Themen auf der politischen Agenda in der nächsten Legislaturperiode stehen werden, ist derzeit offen. Dass eine gute Bildungspolitik – auch Hochschulbildungspolitik – nicht ohne gute und gerechte Arbeitsbedingungen für diejenigen funktionieren kann, die Bildung leisten, darüber herrscht offenbar keine Einigkeit. Bisher hatten nur die Grünen in ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 bekundet, dass das Wissenschaftszeitvertragsgesetz einer erneuten Überarbeitung bedürfe, um die Situation für Wissenschaftler durch faire Arbeitsverträge, weniger Abhängigkeiten und weniger Befristungen zu verbessern. Da nun die Karten neu gemischt werden, lohnt der Blick in die Wahlprogramme anderer Parteien: Die SPD kündigte immerhin an, Befristungen in der Wissenschaft deutlich verringern zu wollen. Die Linken wollen die Ausnahmeregeln für Befristungen im wissenschaftlichen Bereich gänzlich abschaffen. Ob die Politik in der nächsten Legislaturperiode die Gelegenheit ergreifen wird, die Unzulänglichkeiten der letzten Reform zu korrigieren, bleibt daher abzuwarten. Handlungsbedarf besteht in jedem Fall.

Den vollständigen Beitrag »Befristungen bleiben ein Problem« von Sonja Bolenius und Marta Böning lesen Sie in »Der Personalrat« 1/2018, Seiten 27 bis 31.

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© bund-verlag.de (mst)

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