Generationswechsel

Betriebsräte – die neue Generation

20. April 2020 Betriebsratsgenerationen
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Quelle: © Peggy Blume / Foto Dollar Club

Der anstehende Generationenwechsel ist eine große Herausforderung dieser und zukünftiger Betriebsratsgenerationen. Rasante Entwicklungen der Arbeitswelt fordern aber auch inhaltliche und organisatorische Veränderungen der Betriebsratsarbeit. Welche das sind, beschreiben Claudia Niewerth und Julia Massolle in der »Arbeitsrecht im Betrieb« 4/2020.

Betriebsratsarbeit ist seit jeher mit einem ständigen Wandel der Arbeitswelt konfrontiert. Digitalisierung und die Transformation von Unternehmen sind die gegenwärtigen Schlagthemen. Dabei unterliegen die Betriebsratsgremien selbst einem gewaltigen Umbruchprozess. Rund 62 Prozent der Betriebsräte sind älter als 45 Jahre (Demir/Funder/Greifenstein/Kißler/Maschke (2018): Trendreport Betriebsratswahlen 2018. Mitbestimmungsreport Nr. 45, S. 7).

Die Gremien werden in den kommenden Jahren einen breiten Generationenwechsel durchleben, der im Zuge der Betriebsratswahl 2022 eine deutliche Dynamik erreichen wird. Eine neue Dimension betriebsrätlicher Herausforderungen entsteht, denn es drohen der Verlust von mitbestimmungspolitischer Kontinuität und eine Schwächung der Prägekraft und Einflussnahme. Zu späte oder nicht geplante Generationenwechsel in Betriebsratsgremien bieten ein beachtliches Gefahrenpotenzial für die Mitbestimmung. Werden diese nicht strukturiert angegangen, können über Jahrzehnte aufgebautes Know-how, gewonnene Erfahrungen und Routinen verloren gehen. Um Kontinuität in der Interessenvertretung zu wahren, sollten bereits jetzt – mit zeitlichem Vorlauf – die Nachfolge gestaltet und Wissen systematisch weitergegeben werden.

Generationenwechsel und Neuausrichtung des Betriebsrats

Schon heute ist erkennbar, dass sich das Aufgabenprofil von Betriebsräten im letzten Jahrzehnt stark verändert hat. Angesichts globalisierter und sich schnell entwickelnder Märkte sind Betriebsräte angehalten, Antworten auf immer komplexer werdende Fragestellungen zu finden. Diese Komplexität wird durch die Veränderung der Arbeitswelt zunehmen. Betriebsräte sind in zweifacher Hinsicht mit Digitalisierung und betrieblicher Transformation konfrontiert. Ihnen kommt auf der einen Seite die Aufgabe zu, den digitalen Umbruch zum Fortbestehen des Unternehmens mitzugestalten und die Wandlung der Arbeitsplätze mit dem Ziel der Standort- oder Arbeitsplatzsicherung zu vollziehen.

Auf der anderen Seite verändert sich die Arbeitsorganisation der Betriebsräte selbst. Während Komplexität und Dichte an Themen ein hohes Fachwissen benötigt, erfordern dynamische Entwicklungen eine potenzielle Beschleunigung der Bearbeitung von Aufgaben und Herbeiführung von Entscheidungen. Gleichermaßen gilt es, den Anforderungen an rechtliche Rahmenbedingungen gerecht zu werden und die eigene Rolle als Akteur in der digitalen Transformation zwischen Schutz und Gestaltung zu definieren.

Betriebsräte befinden sich in der Doppelten Transformation: Gremien reorganisieren sich und entwickeln ein neues Selbstverständnis ihrer Arbeit und der ihrer Betriebsratsrolle. Es wird Abstand genommen von der Stellvertreterpolitik, stattdessen wird eine intensivere Beteiligung von Beschäftigten angestrebt. Die Transformation der eigenen Gremienarbeit stellt einen Paradigmenwechsel in der Mitbestimmungspraxis in Aussicht, dessen Beschaffenheit zukünftiges sozialpartnerschaftliches Handeln bestimmen wird.

Transformation der Arbeitswelt

Der neuen Betriebsratsgeneration wird es hauptsächlich obliegen, die Digitalisierung und Transformation der Arbeitswelt zu gestalten. Beschäftigungsbedingungen und Arbeitsplätze sollen zum Wohle der Beschäftigten abgesichert werden. Gleichzeitig müssen Betriebsräte neue Wege in der Gestaltung und Organisation ihrer Arbeit finden. Das Ziel ist es, eine (pro)aktive Einflussnahme auf betriebliche Veränderungen – trotz eines umfassenderen Aufgabenprofils – auch weiterhin aufrecht zu erhalten.

Wie und mit welchen Tools die Transformation der Gremien gelingt, erfahren Sie im Beitrag von Claudia Niewerth und Julia Massolle in der »Arbeitsrecht im Betrieb« 4/2020 ab Seite 11.

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© bund-verlag.de (EMS)

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