Betriebsratsamt

Betriebsrat sein – was heißt das?

03. November 2021 Betriebsratsamt
Betriebsrat_2_42905951
Quelle: © Marco2811 / Foto Dollar Club

Viele Beschäftigte überlegen, ob sie für das Betriebsratsamt kandidieren wollen. Dazu müssen sie wissen, was es heißt, Betriebsrat zu sein. Bei der Suche nach Nachfolgern muss der Betriebsrat oft die folgenden Fragen beantworten.

1. Ist Betriebsratstätigkeit eine normale Berufstätigkeit?

Nein. Betriebsräte führen ihr Amt ehrenamtlich. Keinesfalls darf ein Betriebsratsmitglied eine zusätzliche Bezahlung oder sonstige Vorteile erhalten (§ 37 Abs. 1 BetrVG). Lediglich ihre Auslagen und Aufwendungen bekommen Betriebsräte ersetzt. Unfälle während der Betriebsratstätigkeit sind Betriebsunfälle.

Grundsätzlich darf die Betriebsratstätigkeit gegen den Willen des Betriebsrats nicht im Zeugnis erwähnt werden.

2. Müssen Betriebsräte ein neues Gehalt mit dem Arbeitgeber aushandeln?

Nein. Betriebsräte erhalten ihr normales Arbeitsentgelt weiter. Und zwar in genau derselben Höhe als hätten sie normal weitergearbeitet (§ 37 Abs. 4 BetrVG). Keinesfalls dürfen Betriebsräte schlechter gestellt werden als ihre Kolleg:innen. Das gilt für freigestellte und nicht freigestellte Betriebsratsmitglieder.

3. Kann der Betriebsrat Freizeitausgleich verlangen, wenn seine Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit erfolgt?

Ja. Betriebsratsarbeit erfolgt in der Arbeitszeit. Ist dies ausnahmsweise aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so muss dem Betriebsrat für die außerhalb der Arbeitszeit geleistete Betriebsratstätigkeit Freizeitausgleich gewährt werden (§ 37 Abs. 3 BetrVG). Das kann vor allem bei Schichtarbeit oder Teilzeitarbeit vorkommen.

4. Stehen Betriebsratsmitglieder unter einem besonderen Kündigungsschutz?

Ja. Betriebsratsmitglieder genießen einen besonderen Kündigungsschutz, der für ihre gesamte Amtszeit gilt (§ 15 Kündigungsschutzgesetz – KSchG). Ausgeschlossen ist damit eine ordentliche Kündigung. Von dem Sonderkündigungsschutz gibt es allerdings Ausnahmen. So sind auch gegenüber Betriebsratsmitgliedern Kündigungen aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) möglich (für Straftaten beispielsweise). In diesem Fall ist allerdings die Zustimmung des übrigen Betriebsratsgremiums gem. § 103 BetrVG erforderlich. Auch für Mitglieder des Wahlvorstands gilt der Kündigungsschutz.

5. Genießen auch Ersatzmitglieder den besonderen Kündigungsschutz?

Ja. Der besondere Kündigungsschutz (§ 15 KSchG) gilt für Ersatzmitglieder, soweit und solange sie ein verhindertes ordentliches Betriebsratsmitglied vertreten. Hierbei ist auf den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung abzustellen. Nach Beendigung des Vertretungsfalls besteht nur der nachwirkende Kündigungsschutz gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG.

6. Kann ein Betriebsrat gekündigt werden, wenn er den Arbeitgeber grob beleidigt?

Ja. Ein grobes Fehlverhalten des Betriebsratsmitglieds kann eine außerordentliche und fristlose Kündigung begründen. Als solches gelten beispielsweise Diebstahl, Körperverletzung, Betrug und weitere Straftaten. Auch die Beleidigung des Arbeitgebers kann ein Grund für eine außerordentliche Kündigung des Betriebsrats sein. Zu prüfen ist jedoch, ob es sich dabei nicht nur um eine freie Meinungsäußerung handelt.

7. Kann ein Betriebsrat eine Abmahnung erhalten, wenn er gegen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten verstößt?

Nein. Bei einem Betriebsratsmitglied ist streng zu unterscheiden zwischen den sog. betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten, die er in seiner Funktion als Betriebsrat hat, und den individualrechtlichen Pflichten, die aus dem Arbeitsverhältnis erwachsen. Wegen einer Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten sind weder Abmahnungen noch Kündigungen möglich.

Quelle:

»Betriebsrat und Mitbestimmung« 11/2021 S. 4. 

Tipp: Jetzt 2 Ausgaben »Betriebsrat und Mitbestimmung« plus Online-Datenbank gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!

© bund-verlag.de (fro)

AiB-Banner Viertel Quadratisch - Anzeige -
Micha Heilmann, u.a.
Normales und vereinfachtes Wahlverfahren (Software mit Wahlunterlagen und Handlungsanleitung als PDF-Datei)
68,00 €
Mehr Infos

Das könnte Sie auch interessieren

Inklusion Familie Rollstuhl Behinderung Gleichstellung Sonnenuntergang Gruppe
Rehabilitation - Aus den Fachzeitschriften

20 Jahre BEM

Dollarphotoclub_82076822
Tarifliche Ausschlussklausel - Rechtsprechung

Inflationsausgleichsprämie während der Altersteilzeit?