Gesetzgebung

Bundesrat will Diensträder und Jobtickets fördern

24. September 2018
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Quelle: © Sandra van der Steen / Foto Dollar Club

Der Deutsche Bundesrat will, dass der Bund neben Elektroautos als Dienstwagen auch Dienstfahrräder (E-Bikes, Pedelecs und gemeine Fahrräder) steuerlich begünstigt. Dazu soll der Steuervorteil für Dienstwagen auch für Fahrräder gelten. Weiter sollen Jobtickets künftig gänzlich steuerfrei sein, fordert die Länderkammer.

In seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause am 21.9.2018 begrüßte der Bundesrat die von der Bundesregierung vorgeschlagene steuerliche Förderung von Elektrofahrzeugen: Das Vorhaben trage zur Reduktion von Schadstoffemissionen und zur Dekarbonisierung im Straßenverkehr bei.

Ab 2019 will die Bundesregierung den Einsatz von Elektroautos als Dienstwagen steuerlich stärker honorieren: Bisher gilt dafür die Ein-Prozent-Regelung. Darf ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch privat nutzen, entsteht ihm ein geldwerter Vorteil, der bei Steuern und Sozialabgaben ausgeglichen werden muss. Dazu schlägt der Arbeitgeber monatlich ein Prozent des Listenneupreises (brutto) monatlich auf den Bruttolohn des Arbeitnehmers auf und entrichtet dafür Steuern und Abgaben. Bei Elektrowagen soll für die Jahre 2019 bis 2021 nur noch ein Prozent des halbierten inländischen Bruttolistenpreises aufgeschlagen werden.

Elektrofahrräder steuerlich fördern

Der Bundesrat verlangt zudem, die geplanten Steuervorteile für Dienst-E-Bikes auch auf Pedelecs und Fahrräder auszuweiten. Dies würde die wirtschaftliche Attraktivität für ein betriebliches Mobilitätsmanagement sowohl auf Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite erhöhen. Der Umstieg von Pkw auf Pedelec oder Fahrrad könne »insbesondere in den Ballungszentren zu einer Entlastung des Verkehrs und zu einer Verringerung der Abgas- und Feinstaubbelastung beitragen«, heißt es in der Pressemitteilung der Länderkammer.

Steuerfreie Jobtickets

Aus dem gleichen Grund fordern die Länder, das Jobticket steuerfrei zu stellen. Dies könne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer veranlassen, verstärkt öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen - mit entsprechend positiven Auswirkungen auf Schadstoff- und Verkehrsbelastungen sowie Energieverbrauch durch den Individualverkehr.

Quelle: Bundesrat, Pressemitteilung vom 21.9.2018

(c) bund-verlag.de (ck)

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