Gesundheitsschutz

Damit die Erholung nicht gleich verpufft

30. Juli 2018
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Quelle: © MAST / Foto Dollar Club

Ohne geht es nicht: Ruhezeiten und Urlaube sind wichtig. Sie erhalten und stärken die Arbeitskraft. Aber wie lange halten die neuen Batterien? Wie lässt sich das Erholtsein klug in den Arbeitsalltag hinüberretten? Dazu gibt die Zeitschrift »Gute Arbeit«7-8/2018 Tipps - für den betrieblichen Gesundheitsschutz und eine gute Arbeitsgestaltung.

Nachhaltigkeit und Achtsamkeit sind »in«. Lassen sie sich auch auf den individuellen Erholungseffekt anwenden? Freizeit und Urlaub als arbeitsfreie Phasen dienen der Regeneration von den Belastungen des Arbeitsalltags. Die Länge der freien Phasen wechselt über das Jahr verteilt. Wichtig ist, dass man sich nach dem Urlaub oder dem verlängerten Wochenende erholt und gestärkt fühlt. Auszeiten sollten über das Jahr verteilt werden. Der leidigen Pflicht, zum Jahresbeginn beim Arbeitgeber den Urlaubsplan vorzulegen, lässt sich Positives abgewinnen: Nämlich die Vorfreude auf mehrere »Erholungsinseln«.

Der Erholungseffekt beruht nicht nur auf der Pause vom Arbeitsalltag, sondern auch auf neuen Eindrücken. Mit anderen Worten: Raus aus dem Trott! Alpen, Campingplatz, Sport, Fernreise oder Verwandtschaftsbesuch, das alles bietet andere Erfahrungen, Gespräche, Einflüsse. Wer unter hohem Stress arbeitet, kann die Dinge im Urlaub mal laufen lassen. Viele Menschen fühlen sich dadurch entspannter, sogar der Blutdruck sinkt. Wer nur sitzt, sollte aktiv sein, wer körperlich stark belastet arbeitet, sollte sich ausruhen.

Zurück am Arbeitsplatz - und dann?

Die Zeit nach dem Urlaub ist fordernd – privat und beruflich: Daheim sind Wäsche, Einkäufe, Post, die Wohnung und der Garten zu richten. Es ist günstig, nicht unmittelbar nach der Rückkehr am Arbeitsplatz loszulegen. Noch ein paar Tage Urlaub oder ein Wochenende sind ein prima Erholungspuffer.

An der Arbeit warten unerledigte Aufgaben und ein überquellendes Postfach. Der Start sollte möglichst ohne Termine und Sitzungen gestaltet werden. Erst in Ruhe die Übersicht gewinnen, die Post bearbeiten und planen. Wer mitten in der Woche anfängt, muss sich nicht gleich verausgaben und hat ein Wochenende vor sich.

Der Arbeitgeber muss für Vertretungsregeln und vertretbare Arbeitsmengen sorgen, denn Erholung findet nicht nur im Urlaub statt. Gibt es diesbezüglich Defizite, dann ist die Gefährdungsbeurteilung inklusive der psychischen Arbeitsbelastungen dringend anzugehen, wenn sie bisher nicht durchgeführt wird. Oder es ist eine Wiederholung aus aktuellem Anlass nötig. Das Anhäufen von Überstunden gleich nach dem Urlaub ist ein Indiz für den Betriebsrat, dass die Arbeitsorganisation im Argen liegt. Nur wer nach der Regelarbeitszeit zu Hause Entspannung, Bewegung und eine aktive abwechslungsreiche Freizeit einplanen kann, bleibt länger gesund, motiviert und ausgeglichen.

Grundlage für die systematische Gefährdungsbeurteilung sollte übrigens die vollständige Arbeitsplatzbeschreibung sein - mit allen Aufgaben und Pflichten. Das Recht auf eine menschengerechte Arbeitsgestaltung mit geregelte Arbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz gilt uneingeschränkt. Ist das aufgrund der Arbeitsbelastung in den Unternehmen und Verwaltungen nicht der Fall, kann der Betriebs-/Personalrat auch eine Initiative für Gesundheitszirkel starten, um die Probleme der Beschäftigten hautnah zu erfahren und mit ihnen nach Lösungen zu suchen.

Weitere Informationen

Der Beitrag erschien in »Gute Arbeit« 7-8/2018, S. 30). Außerdem in der Ausgabe: Das Titelthema »Neu im Betriebsrat: Mitbestimmen und gestalten im Arbeitsschutz« (S. 8-27).

  • Beitrag von Michael Luthin: „Vereinbarung gegen Stress“ (S. 20-23) zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, einer Betriebsvereinbarung mit Eckpunkten.
  • Grundlagen-Beitrag von Sacha Stockhausen »Handeln mit System: Aktiv im Arbeitsschutz« (S. 8-14) und „Checkliste Arbeitsschutz“ (S. 31-34)
  • Beitrag von Jens Gäbert zur Mitbestimmung und den Initiativrechten: »So gestaltet der Betriebsrat mit« (S. 15-19).
  • Der Arbeitsschutzexperte Axel Herbst zeigt auf, wie der Betriebsrat den Arbeitsschutzausschuss zum Handeln bringt: »ASA: Plattform für Gute Arbeit« (S. 24-27).

Zuvor in »Gute Arbeit« zum Thema Urlaub und Erholung erschienen:

  • Dr. Kai Seiler, Lisa Schüßler: »Damit die Erholung nicht zu kurz kommt«, Ausgabe 3/2018 (S. 8-12).
  • Prof. Dr. Nico Dragano: »Von der Erschöpfung zur Krankheit« Ausgabe 4/2018 (S.26-28).

© bund-verlag.de (BE)

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