Mobile Arbeit

Das gut geregelte Homeoffice soll bleiben

03. Juni 2022 Homeoffice
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Quelle: pixabay

Im März 2022 endete die Homeoffice-Pflicht aus Gründen des Infektionsschutzes. Millionen Beschäftigte haben in der Corona-Pandemie monatelang zu Hause gearbeitet. Viele wollen die neu gewonnene Flexibilität nicht mehr missen. Klaus Heimann erklärt in »Gute Arbeit« 5/2022, wie das Homeoffice gut gestaltet und verbindlich geregelt werden kann – mit Eckpunkten.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) setzt sich aufgrund positiver Erfahrungen mit dem Homeoffice in der Corona-Zeit dafür ein, dass es auch im »Normalbetrieb« in der Arbeitswelt ermöglicht wird. Neue, verbindliche Regeln sollen den Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht vernachlässigen. Vor allem brauchen die Beschäftigten, die mobil oder im Homeoffice arbeiten, Schutz vor Entgrenzung ihrer Arbeitszeit, vor Überwachung, vor Überforderung und vor schlechter Ergonomie.

Bisher zu wenig Arbeitsschutz

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will aus dem »Corona bedingten, ungeplanten Großversuch zum Homeoffice« grundlegende Konsequenzen ziehen, doch sein Arbeitsauftrag im Koalitionsvertrag der Ampel-Bundesregierung ist ausgesprochen knapp umrissen: »Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten erhalten einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice«, heißt es dort. Das ist kein starker Reformauftrag.

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) argumentiert erwartungsgemäß gegen neue Regeln. Dabei gibt es sehr wohl Handlungsbedarf, wie eine Umfrage für die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) zeigt: Drei von fünf Arbeitnehmer:innen, die schon einmal im Homeoffice gearbeitet haben, bewerten die Arbeitsform überwiegend positiv. Aber ein Fünftel der Befragten gibt an, dass sich das Wohlbefinden im Homeoffice verschlechtert habe. Bei den negativen Folgen führen Rückenschmerzen und Muskelverspannungen die Liste an. Bei rund jedem Dritten haben sich vorhandene Beschwerden verschlechtert oder sind erstmals aufgetreten.

Beschäftigte wünschen klare Regelungen

Der DGB-Index Gute Arbeit hat herausgefunden: Das Homeoffice kommt überwiegend gut an, wenn die sozialen, räumlichen und technischen Rahmenbedingungen stimmen, wenn die betriebliche Unterstützung gut läuft. Solche Begleitumstände beeinflusse das Belastungsgeschehen positiv – und bedürfen einer (freiwilligen) Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.

Gründlich untersucht haben das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) und die Hans-Böckler-Stiftung (HBS), welche Inhalte von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sich positiv auf die Arbeit, die Motivation und die Gesundheit der Beschäftigten auswirken. Herausgekommen sind neun wichtige Regelungsbereiche und Eckpunkte, auf die sich die Interessenvertretungen bei ihren Initiative stützen können. Hier ein kurzer Auszug aus dem umfassenden Beitrag von Dr. Klaus Heimann - mit drei Eckpunkten:

  1. Ausstattung Eine geregelte Ausstattung mit mobilen Endgeräten sowie dem Zugriff auf interne Datenbanken und Netzwerke ermöglicht es, der Arbeit von zu Hause aus wie gewohnt nachzugehen. Der Umgang mit (innovativer) digitaler Technik stellt aber neue Anforderungen, daraus ergibt Schulungs- und Unterweisungsbedarf für die Beschäftigten. Hybride Modelle mit z. B. drei Tagen pro Woche im Homeoffice und zwei Tagen im Betrieb (oder umgekehrt) sind gut machbar.
  2. Freiwilligkeit Es darf keinen Zwang zum Homeoffice geben. Die Beschäftigten müssen Einfluss darauf nehmen können, ob und wann sie im Homeoffice arbeiten. Die Abstimmung privater und dienstlicher Belange soll schließlich verbessert werden. Da die sozialen Kontakte im Homeoffice deutlich reduziert sind, ist die Regelung gezielter Kommunikationsangebote für die Belegschaft wichtig.
  3. Arbeitszeit Es gelten das Arbeitszeitgesetz und sonstige Regelungen (Arbeits-/Tarifvertrag). Die Zeiten sind transparent, lückenlos und betrieblich geregelt (möglichst digital) zu erfassen. Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit dürfen nicht verschwimmen; überlange Arbeitszeiten und Dauer-Erreichbarkeit sind mit klaren Regeln zu unterbinden. Austausch und Präsenzzeiten lassen sich am besten in den Teams klären.

Weitere Informationen

Den umfassenden Beitrag von Dr. Klaus Heimann mit neun Eckpunkten lesen: »Das gut geregelte Homeoffice soll bleiben«, in »Gute Arbeit« 5/2022 (S. 8-11).

Zwei weitere Beiträge im Titelthema »Mobile Arbeit – Gute Arbeit im Homeoffice«:

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