Rente

Das sind die aktuellen Rentenwerte ab Juli 2018

14. Mai 2018 Rente, Rentenwerte
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Quelle: Wolfilser_Dollarphotoclub

Das Bundeskabinett hat die Rentenwert-Bestimmungsverordnung beschlossen. Damit steigen die gesetzlichen Renten zum 1. Juli 2018 wieder an. In Westdeutschland erhöht sich die Rente um 3,22 Prozent, in den neuen Ländern um 3,37 Prozent. In Deutschland gibt es über 20 Millionen Rentner.

Ab dem 1. Juli 2018 gibt es eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts von gegenwärtig 31,03 Euro auf 32,03 Euro und eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts (Ost) von gegenwärtig 29,69 Euro auf 30,69 Euro.

Das ist neu

Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Neu ist, dass in diesem Jahr für die neuen Bundesländer die Regelungen des Rentenüberleitungsabschlussgesetzes greifen, wonach der aktuelle Rentenwert (Ost) mindestens so anzupassen ist, dass er 95,8 Prozent des Westwerts erreicht. Kommt es unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung in den neuen Ländern in der Anpassungsformel jedoch zu einem günstigeren Ergebnis, wird dieses angewendet. Das ist in diesem Jahr der Fall, denn der mit der Lohnentwicklung berechnete aktuelle Rentenwert (Ost) fällt um einen Cent höher aus.

Mit dem Rentenüberleitungsabschlussgesetz wurde geregelt, dass der aktuelle Rentenwert (Ost) spätestens am 1. Juli 2024 100 Prozent erreichen wird, so dass ab dann in ganz Deutschland ein einheitlicher aktueller Rentenwert gelten wird.

Lohnsteigerung in Ost und West

Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 2,93 Prozent in den alten Ländern und 3,06 Prozent in den neuen Ländern. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei der Einfluss der Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen (»Ein-Euro-Jobs«) außer Acht bleibt.

Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist.

So wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor aus

Neben der Lohnentwicklung wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit +0,29 Prozentpunkten positiv auf die Rentenanpassung aus.

Außerdem wird durch den so genannten Faktor Altersvorsorgeaufwendungen die Veränderung der Aufwendungen der Arbeitnehmer beim Aufbau ihrer Altersvorsorge auf die Anpassung der Renten übertragen. Da sich der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung 2017 jedoch nicht verändert hat und die sogenannte »Riester-Treppe« bereits 2013 letztmals zur Anwendung kam, wirkt sich der Faktor Altersvorsorgeaufwendungen in diesem Jahr nicht auf die Rentenanpassung aus.

Quelle:

PM des BMAS vom 25.4.2018

© bund-verlag.de (ls)

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