Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Der »gelbe Schein« wird abgeschafft

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Quelle: © Bernd Leitner / Foto Dollar Club

Krankmeldung auf Papier, den so genannten »gelben Schein«, gibt es bald nicht mehr. Krankenkassen sollen den Arbeitgeber künftig elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit eines erkrankten Arbeitnehmers informieren. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Die Regelungen sind Teil des »Bürokratie-Entlastungsgesetzes III«. Sie sollen zum 1.1.2021 in Kraft treten.

Rund 77 Millionen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wurden im Jahr 2017 ausgestellt, so der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die digitale Krankschreibung soll diesen Aufwand verringern: Die Krankenkasse, die ohnehin die Daten erhält, soll eine elektronische Meldung erstellen, die der Arbeitgeber abrufen kann.

Vorteile für Arbeitnehmer und Wirtschaft

Durch die digitale Krankschreibung würden auch die im Alltag immer wieder auftretenden Konflikte darüber vermieden, ob der gelbe Zettel pünktlich vorlag oder nicht, heißt es im Gesetzentwurf. Für die Wirtschaft soll sich der Bürokratieaufwand damit um 549 Millionen Euro verringern.

Durch das »Bürokratieentlastungsgesetz III« sollen Unternehmen durch verschiedene Maßnahmen pro Jahr mindestens 1,1 Milliarden Euro sparen. Neben der digitalen Krankschreibung soll es künftig auch bei elektronisch gespeicherten Steuerunterlagen Erleichterungen geben. Zudem ist bei Hotelübernachtungen ein digitaler Meldeschein vorgesehen. Das Gesetz selbst soll Anfang 2020 in Kraft treten. Neben dem Bundestag muss auch der Bundesrat noch zustimmen.

Lesetipp der Online-Redaktion:

3 Fragen zur Arbeitsunfähigkeit

 

Quelle:

FAZ, Meldungen vom 10.9.2019 und 18.9.2019

© bund-verlag.de (ls)

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