Gesundheitsschutz

EU-Kommission will krebserregende Stoffe eindämmen

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Quelle: © Sven Hoppe / Foto Dollar Club

Cadmium, Beryllium, Arsensäure, Formaldehyd und MOCA – diese fünf Chemikalien und ihre Verbindungen haben eine unangenehme Eigenschaft: Sie sind krebserregend. Deshalb will die EU Grenzwerte für diese Stoffe einführen.

Die EU-Kommission schlägt vor, mit den Grenzwerten die Höchstkonzentration festzuschreiben, in der die jeweilige krebserzeugende Chemikalie und ihre Verbindungen in der Luft am Arbeitsplatz vorhanden sein darf. Die Kommission hatte bereits im Mai 2016 und im Januar 2017 zwei Änderungen der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene (KM-Richtlinie) vorgeschlagen, die Grenzwerte für insgesamt 21 Karzinogene enthalten. Dier erste Änderung wurde Ende 2017 umgesetzt, die zweite wird derzeit von den zuständigen EU-Organen geprüft.

Kampf gegen Krebs voranbringen

Die für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität zuständige EU-Kommissarin Marianne Thyssen nennt den Vorstoß »einen weiteren wichtigen Schritt im Kampf gegen arbeitsbedingte Krebserkrankungen und andere gravierende gesundheitliche Probleme am Arbeitsplatz«. Mehr als eine Millionen Arbeitnehmer in Europa sollen durch die neuesten Grenzwerte besser geschützt werden. Schätzungsweise sind von den in der KM-Richtlinie enthaltenen und durch die Änderungsvorschläge ergänzten Stoffe rund 21 Millionen Arbeitnehmer betroffen.

Die krebserregenden Stoffe kommen in unterschiedlichsten Industrie- und Berufszweigen zum Einsatz, etwa bei der Batterieherstellung, in Gießereien, Laboren, aber auch in der der Elektronik-, Chemikalien-, Bau- und Gesundheitsbranche sowie bei Recyclingprozessen.

Die Grenzwerte sollen nicht nur Krebserkrankungen vorbeugen, sondern auch andere gravierende gesundheitliche Probleme eindämmen, die Karzinogene und Mutagene verursachen. Daten zeigen, dass Krebs die häufigste Ursache für arbeitsbedingte Todesfälle ist. Mehr als die Hälfte der arbeitsbedingten Todesfälle sind laut EU-Kommission auf Krebs zurückzuführen, etwa ein Viertel auf Kreislauferkrankungen. Nur rund zwei Prozent gehen auf Unfälle zurück.

© bund-verlag.de (mst)

Quelle: 

Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 5. April 2018

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