Bildungsurlaub

Entspanntes Arbeiten als Bildungsziel

07. Mai 2019
Yoga Strand Meer Fitness Entspannung
Quelle: www.pixabay.com/de

Auch Yoga- und Meditationsübungen können die berufliche Kompetenz stärken. Ob deshalb auch für einen mehrtägigen Yogakurs ein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht, hängt vom Bildungsurlaubsgesetz des jeweiligen Bundeslandes ab. Von Christian Köhler.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg bestätigte den Anspruch eines Arbeitnehmers auf Bildungsurlaub für einen von der Volkshochschule angebotenen fünftägigen Kurs »Yoga I – erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation«.

Zur Begründung hat das LAG ausgeführt, der Kurs erfülle die Voraussetzungen gemäß § 1 Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG). Es reiche aus, dass eine Veranstaltung entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung diene.

Der Begriff der beruflichen Weiterbildung sei nach der Gesetzesbegründung weit zu verstehen. Hiernach solle unter anderem Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter den Bedingungen fortwährenden und sich beschleunigenden technischen und sozialen Wandels gefördert werden. Diese Voraussetzungen könne auch ein Yogakurs mit einem geeigneten didaktischen Konzept erfüllen.

Freistellung zu Bildungszwecken

Eigene Gesetze zum Bildungsurlaub haben alle Bundesländer mit Ausnahme von Bayern und Sachsen. Auch für Arbeitnehmer in diesen Ländern kann ein Anspruch auf Bildungsurlaub bestehen, z. B. aufgrund eines Tarifvertrags für die Branche oder das Unternehmen.

Die Bildungsurlaubsgesetze der Länder differenzieren häufig zwischen mehreren Bildungszielen. Anerkannt sind z. B. politische Weiterbildung, berufliche Bildung und Schulungen für Ehrenämter. Auch die Bildungswerke der Gewerkschaften bieten Schulungen an, die als politische Bildung für Arbeitnehmer anerkannt sind.

Die Landesgesetze verschaffen den Arbeitnehmern einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für den Bildungszweck. Die Kosten für die Bildungsmaßnahme muss der Arbeitnehmer aber in der Regel selbst tragen.

Der Anspruch auf Freistellung beträgt in der Regel fünf Werktage im Jahr. Seine Voraussetzungen bestimmen sich nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes. Ob daher auch in anderen Bundesländern eine Freistellung für einen Yogakurs durchsetzbar ist, müssen im Zweifel die örtlichen Arbeitsgerichte entscheiden, falls der Arbeitgeber dies verweigert.

Weitere Tipps bietet das InfoWeb Weiterbildung des Deutschen Bildungsservers unter www.iwwb.de > Bildungsurlaub.

Das sollten Sie als Betriebsrat wissen:

Der Bildungsurlaub ist ein individuelles Recht der Arbeitnehmer. Auch für den Bildungsurlaub gilt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Aufstellen des betrieblichen Urlaubsplans und bei der Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG).

Der Anspruch auf den Bildungsurlaub nach Landesrecht steht auch Betriebsratsmitgliedern in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer zu. An ihrem Anspruch auf Freistellung und Kostenübernahme für die notwendigen Schulungen für ihr Betriebsratsmandat (§ 37 Abs. 6 BetrVG) ändert dies nichts.

Ein Arbeitnehmer kann auch einen Freistellungsanspruch haben, wenn er auf eigene Kosten eine Bildungsveranstaltung »Arbeitnehmer in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft« eines gewerkschaftlichen Bildungswerks besucht, die als Schulung für Betriebsräte (§ 37 Abs. 6 BetrVG) ausgewiesen ist. Der Begriff der politischen Bildung im Landesbildungsgesetz sei weit auszulegen, entschied das LAG Baden-Württemberg (9.8.2017 - 2 Sa 4/17).

Lesetipp:

»Keine Angst vor Weiterbildung« von Kathleen Dusny in »Arbeitsrecht im Betrieb 11/2016, S. 41«

Christian Köhler, Bund-Verlag GmbH

Quelle

LAG Berlin-Brandenburg (11.04.2019)
Aktenzeichen 10 Sa 2076/18
Diese Entscheidungsbesprechung erhalten Sie als Teil des Newsletters AiB Rechtsprechung für den Betriebsrat vom 8.5.2019.
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