Entsenderichtlinie

Gleicher Lohn in der Europäischen Union

27. Oktober 2017 Entsenderichtlinie, Reform
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Quelle: © photo 5000 / Foto Dollar Club

Nach langen Verhandlungen haben sich die EU-Länder auf eine Reform der Entsenderichtlinie geeinigt. Ziel ist es, im Ausland arbeitende Beschäftigte besser vor Lohn- und Sozialdumping zu schützen. Entsandte Arbeitnehmer sollen künftig denselben Lohn erhalten, wie ihre einheimischen Kollegen. Was sich ändert, haben wir für Sie zusammengestellt.

Die Europäische Entsenderichtlinie von 1996 regelt die Bedingungen, unter denen ausländische Arbeitskräfte eingesetzt werden dürfen. Jetzt hat sich der Rat der Arbeits- und Sozialminister der EU auf einen Reformkompromiss zur Entsenderichtlinie verständigt.

Schon jetzt sind Mindeststandards für Beschäftigte im EU-Ausland vorgeschrieben, etwa die Bezahlung des geltenden Mindestlohns. Doch oft fehlen übliche Gehaltsbestandteile wie Zulagen, Prämien oder Schlechtwettergeld.

Gewerkschafter kritisieren, dass es Schlupflöcher gebe und ausländische Arbeitnehmer ausgebeutet würden. Nach Angaben der EU-Kommission verdienen entsandte Arbeitnehmer oft nur halb so viel wie einheimische Beschäftigte.

Das ändert sich durch die Reform:

  • Es gilt künftig das Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen Ort.
  • Es gibt eine Rechtsklarheit für alle Betroffenen, welche Lohnzuschläge mit der Entlohnung verrechnet werden dürfen und welche nicht.
  • Der Schutz Langzeitentsandter wird deutlich verbessert. Grundsätzlich nach zwölf Monaten Arbeit im Gastland gilt für sie mit wenigen Ausnahmen das gesamte Arbeitsrecht des Gastlands. Es gibt aber die Option, auf Antrag der Unternehmen, diese Frist auf maximal 18 Monate zu verlängern. Das Transportgewerbe bleibt allerdings erst einmal von der Reform ausgenommen und soll eigene Regeln bekommen. Die Befristung und die Ausnahmen für Lasterfahrer waren bis zuletzt umstritten.

Den neuen Regeln muss jetzt noch das Europäische Parlament zustimmen.Von den Regelungen sind europaweit Millionen Arbeitnehmer betroffen. In Deutschland waren 2016 nach Gewerkschaftsangaben etwa 561.000 Beschäftigte aus Italien, Spanien oder den östlichen EU-Ländern tätig, die meisten nach den Regeln der Entsenderichtlinie.

Quellen:

PM des BMAS vom 24.10.2017; Frankfurter Rundschau, Meldung vom 25.10.2017.

© bund-verlag.de (ls)

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