Pflichtverletzung

Hohe Hürden für Ausschluss aus Gremium

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Quelle: Kathrin39_Dollarphotoclub

Auch beim Spielzeughersteller ist nicht alles Friede, Freude, Eierkuchen. Ein Streit um Hitzepausen beim Playmobilhersteller Geobra-Brandstätter landete vor dem Nürnberger Arbeitsgericht. Das stellte klar, dass die Hürden für den Ausschluss von Betriebsräten hoch sind.

2018 war ein sogenannter Hitzesommer. Weil die Temperaturen in den Werkshallen auf über 30 Grad Celsius stiegen, rief der Betriebsrat die Belegschaft auf, Hitzepausen einzulegen – und berief sich auf die Arbeitsschutz-Richtlinie »A3.5 Raumtemperatur«.

Verstoß ja, Ausschluss nein

Der Arbeitgeber verlangte vor Gericht den Ausschluss von acht Betriebsräten aus dem Gremium und begründete dies mit einem Verstoß gegen § 23 BetrVG, die Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Einen solchen Pflichtverstoß sah auch das ArbG Nürnberg: Das Vorgehen der acht Betriebsratsmitglieder habe zwar die Grundsätze einer vertrauensvollen Zusammenarbeit verletzt Allerdings liege keine grobe Pflichtverletzung vor, die einen Ausschluss aus dem Betriebsrat rechtfertigen würde.

© bund-verlag.de (mst)

Quelle

ArbG Nürnberg (18.12.2019)
Aktenzeichen 10 BV 76/18
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