Datenschutz

Ist die DSGVO ein Eigentor?

DSGVO
Quelle: pixabay

Die Datenschutz-Grundverordnung ist »ein ganz dummes Eigentor«, meint der US-Investor Peter Thiel. Sie sei ein Eingeständnis, dass Europa in der Internet-Industrie verloren habe. Diese Aussage kann nicht unkommentiert stehen bleiben, zumal Apple kürzlich ins genau andere Horn blies. Die »Computer und Arbeit« (CuA) 10/2018 hat den Technologieberater und Datenschutzexperten Mattias Ruchhöft um ein Statement gebeten. Das fällt deutlich aus.

Der US-amerikanische Tech-Investor Peter Thiel sieht die EU-Datenschutzregeln der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als ein Eingeständnis der Niederlage Europas in der Internet-Industrie – wie es einst die Berliner Mauer für das sozialistische System gewesen sei. Die seit 25. Mai 2018 greifende Datenschutzgrundverordnung sei »ein ganz dummes Eigentor«, sagte der Milliardär Thiel  im Sommer in Berlin laut einem Bericht auf heise-online. Sie treffe – »so wie jede Regulierung mit schwerer Hand« – kleine europäische Start-ups härter als große US-Konzerne. »Sie kommt mir vor wie eine viel inkompetentere Version der großen chinesischen Firewall«, sagte Thiel in Anspielung auf die Internet-Zensur in China.

Diese Meinung ist diskussionswürdig. Das sogenannte Eigentor, nämlich die DSGVO, zielt darauf, die Menschenrechte in einer digitalen Welt zu schützen. Wenn nach zwei Jahren Übergangsfrist nun über die Konsequenzen diskutiert wird, was denn diese Verordnung bedeutet, dann ist das eher peinlich. Die DSGVO wurde geschaffen, weil mit unseren Daten häufig hinter unserem Rücken Schindluder getrieben wurde.

Teurere Hotelzimmer wegen Online-Tickets? 

Ein Beispiel: Wenn ich auf dem Bahnportal eine Fahrkarte buche und anschließend über ein Hotelportal ein Zimmer, so wird dieses teurer angeboten, da die Cookies die Verknüpfung dieser Daten ermöglichen.

Damit steht folgende Frage im Raum: Soll für die Marktfähigkeit unser aller Lebensbereiche und die komplette Verwertbarkeit menschlicher Arbeit auf den Schutz unserer Persönlichkeitsrechte verzichtet werden? Aus der Brille eines Investors kann es nur eine Antwort geben: Ja! Der Return on Investment konkurriert in vielen Fällen mit allzu hohen Anforderungen des Datenschutzes. Neben den Persönlichkeitsrechten stehen aber auch die »guten Sitten« eines ehrlichen Kaufmannes mit dieser Haltung zur Debatte.

Wir als Bürgerinnen und Bürger, als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen uns fragen, wie nehmen wir unsere Bürgerrechte wahr? Wollen wir im Sinne des Grundgesetzes ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung haben oder nicht?

Neue Technik und Datenschutz passen zusammen!

Denn Datenschutz und neue Technologien sind vereinbar. Zudem haben sich die elementaren Grundlagen des Datenschutzes hier in Deutschland nicht geändert. Wenn ich personenbezogene Daten zu einem legitimen Zweck verarbeite und dies dokumentiere, dann darf ich dies auch nach dem 25. Mai 2018 machen. Gut, dass es starke Betriebs- und Personalräte in den Betrieben und Behörden gibt, die sich für die Rechte ihrer Beschäftigten stark machen. So etwas Ähnliches wünsche ich mir als Bürger dieses Landes auch von der Politik und von Verbraucherschützern. Denn das Eigentor schießen sich Facebook, Google & Co., wenn sie ungebremst personenbezogene Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer verkaufen und tief in unsere Privatsphäre eindringen. Wir haben durch »Akzeptieren« in vielerlei Apps sozusagen den »Freund / Feind« in unsere Wohnzimmer gelassen. Hier müssen wir alle gegenhalten – nur wer seine Rechte kennt, kann für diese einstehen und der ungehemmten Ausbeutung unserer Daten entgegentreten!

Dies gilt erst recht für die Beschäftigten. Wenn sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darauf verlassen können, dass ihre personenbezogenen Daten fair und transparent verarbeitet werden, dann steigt auch die Akzeptanz für die eingesetzten IT-Anwendungen. Dazu verhelfen gute Dienst- und Betriebsvereinbarungen!

Autor:

Mattias Ruchhöft, Technologieberater bei der Datenschutz- und Technologieberatung Kassel www.dtb-kassel.de

Mehr Informationen

Mehr dazu lesen Sie im Magazin der CuA 10/2018, 6 f. Hier geht es zur aktuellen Ausgabe der CuA.

Noch kein Abonnent der »Computer und Arbeit« (CuA)? Jetzt zwei Ausgaben kostenfrei testen!

© bund-verlag.de (ol)

AiB-Banner Viertel Quadratisch - Anzeige -

Das könnte Sie auch interessieren

Team Frauen Männer Lohn Gehalt Geld
Entgeltgleichheit - Aus den Fachzeitschriften

»Schluss mit der Unterbewertung!«