Coronavirus

Reisen in Risikogebiete: Keine Entschädigung für Lohnausfall

28. August 2020
Corona_Geld
Quelle: pixabay

Wer künftig in ein Risikogebiet reist, das schon vor Reiseantritt als solches ausgewiesen war und anschließend in Quarantäne muss, soll keine Entschädigung mehr für den Einkommensausfall erhalten. So die geplante Rechtsänderung von Bund und Ländern.

Gelten soll das allerdings nur für vermeidbare Reisen in ein Risikogebiet. Die Länder werden dafür Sorge tragen, dass die Kontrolle der Quarantänepflichten vor Ort intensiv wahrgenommen wird und bei Pflichtverstößen empfindliche Bußgelder verhängt werden, heißt es in dem Beschluss, den die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 27.8.2020 gefasst haben.

Die bisherige Möglichkeit in zahlreichen Bundesländern, durch einen Test kurz vor oder nach der Einreise nach Deutschland die Selbstisolation frühzeitig beenden zu können, beinhaltet das Problem, dass Infektionen am Ende des Aufenthalts im Risikogebietes oder während der Rückreise nicht erfasst werden. Deshalb wird möglichst ab 1. Oktober 2020 eine neue Regelung zur Selbstisolation (Quarantäne) für Reisende aus Risikogebieten eingeführt. Danach ist eine vorzeitige Beendigung der Selbstisolation frühestens durch einen Test ab dem 5. Tag nach Rückkehr möglich.

Mehr Tage zur Kinderbetreuung

Zudem wurde beschlossen, dass gesetzlich Versicherten mit Anspruch auf Kinderkrankengeld in diesem Jahr fünf zusätzliche Tage zur Betreuung eines kranken Kindes gewährt werden sollen. Alleinerziehende sollen zehn zusätzliche Tage dafür bekommen.

Mehr Informationen

Den vollständigen Beschluss »TOP Bekämpung der SARS-Cov2-Pandemie« finden Sie hier.

© bund-verlag.de (ls)

AiB-Banner Viertel Quadratisch - Anzeige -

Das könnte Sie auch interessieren