Krankengeld

Krankengeld trotz verspätetem Attest

17. Juli 2020
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Quelle: nmann77_Dollarphotoclub

Um Krankengeld zu erhalten, muss der Arbeitnehmer seiner Krankenkasse die ärztliche Bescheinigung rechtzeitig vorlegen - rückwirkend zahlt die Kasse nicht. Nur ausnahmsweise entsteht der Anspruch doch, wenn der untersuchende Arzt das Attest zu spät ausstellt. Fehler ihrer Kassenärzte muss sich die Krankenkasse zurechnen lassen - so das Sozialgericht München.

Darum geht es

Der Arbeitnehmer hatte sich an einem Montag um eine erneute Krankschreibung bemüht. Da in der Praxis eine Schreibkraft fehlte, stellte der behandelnde Arzt die Bescheinigung nicht am gleichen Tag aus. Der Patient erhielt sie erst am folgenden Samstag.

Der Arbeitnehmer leitete die Bescheinigung noch am gleichen Tag an die Krankenkasse weiter. Diese verweigerte allerdings das Krankengeld für die Zeit zwischen der Untersuchung und dem Erhalt der Bescheinigung, immerhin zwei Wochen. Die Krankenkasse war der Ansicht, der Arbeitnehmer hätte sich auch per Telefon oder Fax weiterhin krankmelden können.

Das sagt das Gericht

Das Sozialgericht München verurteilte die Krankenkasse, dem Versicherten das Krankengeld für den umstrittenen Zeitraum von zwei Wochen zu zahlen. Die unzureichende Büroorganisation des Arztes liege in der Risikosphäre der Krankenkasse, so das Gericht.

Denn die Krankenkasse bediene sich für die Feststellung de Arbeitsunfähgeit ausdrücklich der zugelassenen Kassenärzte. Wenn ein solcher Arzt nicht in der Lage sei, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unverzüglich nach Untersuchung auszustellen, müsse die Krankenkasse sich diese Versäumnis zurechnen lassen.

© bund-verlag.de (ck)

Quelle

SG München (17.06.2020)
Aktenzeichen S 7 KR 1719/19
SG München, Pressemitteilung v. 06.07.2020
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