Gleichbehandlung

Mütterrente: Auch Beamte fordern Nachschlag

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Quelle: © Kzenon / Foto Dollar Club

Die Bundesregierung hat mit dem Rentenpaket die Aufbesserung der Mütterrente beschlossen. Für vor 1992 geborene Kinder wird künftig ein zusätzliches halbes Erziehungsjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Beamte sehen sich benachteiligt und fordern auch den Bonus für ihre Kindererziehung.

Die Mütterrente II sorgt für Diskussionen. Ab 2019 soll die Rentenbeitragsanpassung gelten und für Millionen Bezugsberechtigte eine Besserstellung bringen. Der DGB begrüßt diesen Vorstoß. Es sei richtig und gerecht, dass alle Mütter von vor 1992 geborenen Kindern profitieren. Kritik gibt es an der Finanzierung aus Beitragsmitteln. Kindererziehung zu honorieren sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die aus Steuermitteln bezahlt werden müsse, so die Forderung des DGB.

Der dbb Beamtenbund hat mit Blick auf die Mütterrente II eine ganz andere Problemlage ausgemacht: Beamte würden noch stärker benachteiligt als bisher. Deshalb fordert er die gleichmäßige Behandlung aller Betroffenen, wenn 2019 die neuen Regelungen in Kraft treten.

Mütterrente sorgt seit 2014 für Unmut bei Beamten

Mit dem Gesetz über Leistungsverbesserungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung wurde ab 1. Juli 2014 mit der Mütterrente dafür gesorgt, dass Mütter und auch Väter für Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, eine höhere Rentenzahlung erhalten, indem je Kind nun zwei Jahre Kindererziehungszeit anerkannt wurden. Den Rentenbonus bekommen Beamte, die ja nicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, allerdings nicht. Dieser Nachteil gilt als systembezogen und nicht verfassungswidrig – Beamte sind bislang durch ihre Pension und den Familienzuschlag abgedeckt. Mit der Mütterrente II und der Verlängerung der Erziehungszeiten für gesetzlich Versicherte werde die Kluft zwischen diesen und den Beamten nocheinmal größer, so die Argumentation der Beamten-Vertreter. . 

Friedhelm Schäfer, Zweiter Vorsitzender des dbb und Fachvorstand Beamtenpolitik, erklärte im Interview mit der Wirtschaftswoche am 29. August 2018: „Eine sachlich gebotene Lösung besteht in der Gewährung eines Kindererziehungszuschlages. Die geforderten Regelungen für Beamte sollten sich an denen für gesetzlich Rentenversicherte orientieren, lautet die Forderung des dbb. „Damit würden in den Sicherungssystemen Erziehungsleistungen gleichartig ohne systembedingte Verwerfungen anerkannt und unbillige Abweichungen vermieden.“ 

© bund-verlag.de (mst)

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