Einwanderungsgesetz

Mehr Chancen für ausländische Fachkräfte

08. Oktober 2018 Einwanderungsgesetz
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Quelle: © Monkey Business / Foto Dollar Club

Deutschland macht sich für ausländische Arbeitskräfte attraktiver. Das neue Einwanderungsgesetz legt Kriterien für deren Zuzug fest. Ausländer, die bereits hier arbeiten oder in Ausbildung sind, erhalten einen verlässlichen Aufenthaltsstatus. Betriebe sollen leichter Ausländer einstellen können, denn der Vorrang für einheimische Jobbewerber soll fallen.

In Zukunft sollen mehr ausländische Arbeitskräfte nach Deutschland kommen. Bedarf und Qualifikation sollen Kriterien für deren Zuzug sein. Das nun vorgelegte Eckpunktepapier des neuen Einwanderungsgesetzes soll den Status ausländischer Arbeitnehmer in vielfacher Form deutlich verbessern helfen. Der demografisch vorprogrammierte Fachkräftemangel soll durch den Zuzug qualifizierter ausländischer Arbeitnehmer eingedämmt werden. Details müssen noch erarbeitet werden.

Hier ein Überblick über die geplanten Regelungen des Einwanderungsgesetzes.

Was gilt demnächst für ausländische Fachkräfte?

Ausländische Fachkräfte mit anerkannten Abschlüssen oder Qualifikationen können künftig auch ohne Jobangebot nach Deutschland kommen. Sie haben dann sechs Monate Zeit, sich einen Job zu suchen, sofern sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten oder durch einen Bürgen absichern können und Deutschkenntnisse nachweisen können. Eine ähnliche Regelung gilt in Deutschland bereits seit August 2012, aber nur für Akademikerinnen und Akademiker aus Drittstaaten. Sie können mit der sogenannten Blauen Karte der Europäischen Union einen Job annehmen.  

Was gilt für hier lebende Ausländer mit Arbeit?

Bereits hier in Deutschland lebende Ausländer mit einer Arbeit sollen einen verlässlichen Status erhalten, damit sie nicht permanent ihre Abschiebung befürchten müssen. Das gilt für sogenannte »Geduldete«, also Ausländer, deren Asylantrag bereits abgelehnt wurde, die aber aus bestimmen Gründen bisher nicht in ihr Heimatland zurück konnten und hier in Deutschland – teilweise gut integriert – leben.

Sie durften bereits seit längerer Zeit arbeiten, mussten aber stets damit rechnen, ins Herkunftsland zurückgeschickt oder abgeschoben zu werden. Deren Status wird nun deutlich verbessert. Sie sollen geschützt werden und nicht mehr befürchten müssen, abgeschoben zu werden. Details müssen noch erarbeitet werden. Nach einer noch zu definierenden Frist könnte für Migrantinnen und Migranten ein dauerhaftes Bleiberecht möglich werden bis hin zur Staatsbürgerschaft.

Was gilt für Flüchtlinge in Ausbildung?

Schon bislang gilt für Flüchtlinge in Ausbildung die sogenannte 3+2-Regelung. Die besagt, dass ein Flüchtling, der eine Ausbildung in Deutschland begonnen hat und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, auch dann die Ausbildung abschließen und eine zweijährige Anschlussbeschäftigung ausüben kann, wenn sein Asylantrag abgelehnt wird. Er erhält damit also eine Art Schutz vor Abschiebung.

Diese Regelung war und ist derzeit mit vielen bürokratischen Ausnahmen befrachtet, die abgebaut werden sollen. Wie das im Detail aussehen soll, muss noch geklärt werden. Betriebe sollen noch besser planen können, dass ein in Ausbildung befindlicher Flüchtling ihnen für die Zeit der Ausbildung selbst und 2 Jahre danach als Arbeitskraft erhalten bleibt.

© bund-verlag.de (fro)

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