Betriebsklima

Mobbing erkennen und wirksam entgegentreten

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Quelle: © Gernot Krautberger / Foto Dollar Club

Als Betriebsrat können Sie durch eigenes vorbildliches Verhalten und eine Betriebsvereinbarung zur Vermeidung von Mobbing aktiv zu einem besseren Betriebsklima beitragen. Sie haben hier ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht. Wie dieses aussieht und Eckpunkte für Ihre Betriebsvereinbarung finden Sie in »Betriebsrat und Mitbestimmung« 10/2019.

Ein hoher Wettbewerbsdruck in Betrieben, Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes, gesundheitliche Einschränkungen oder ein vergiftetes Betriebsklima sind oft der Nährboden für Mobbinghandlungen. Doch nicht jeder freche Spruch oder alle disziplinarischen Maßnahmen eines Vorgesetzten stellen gleich eine Mobbingsituation dar.

Seminar zum Mobbing besuchen

Damit ein Betriebsrat die Grenze zwischen einem Streit unter Kollegen und einer Mobbingsituation erkennen kann, sollte er sich dazu auf einem Betriebsratsseminar sachkundig machen. Der Besuch einer solchen Qualifizierung ist nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, wenn z. B. der Verdacht auf Mobbingsituationen besteht oder der Betriebsrat den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zu diesem Thema plant.

Rechte und Pflichten des Betriebsrats

Betriebsrat und Arbeitgeber haben darüber zu wachen, dass alle Beschäftigten nach Recht und Billigkeit gleichbehandelt werden und ihre Persönlichkeitsrechte geschützt sind (§ 75 BetrVG). Weiterhin muss der Betriebsrat kontrollieren, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Rechtsnormen im Betrieb eingehalten werden, z. B. die Grundrechte, das Diskriminierungsverbot oder die Arbeitsschutzgesetze (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG).

Fragen der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb unterliegen der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG). Der Arbeitgeber darf keine Anweisungen erteilen, ohne vorher eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat erwirkt zu haben.

Initiative ergreifen

Für eine Betriebsvereinbarung zur Vermeidung von Mobbing und der Förderung von partnerschaftlichem Verhalten am Arbeitsplatz hat der Betriebsrat ein Initiativrecht. Wie dieses aussieht, Beispiele für Mobbinghandlungen, aktuelle Rechtsprechung zu Mobbing, Tipps und Eckpunkte für Ihre Betriebsvereinbarung verrät Ihnen Dr. Christiane Jansen in der Oktober-Ausgabe von »Betriebsrat und Mitbestimmung«.

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