Schwerbehindertenvertretung

Neu in der SBV – so gelingt der Einstieg ins Amt

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Quelle: © Doris Heinrichs / Foto Dollar Club

Für den Start benötigt die Schwerbehindertenvertretung (SBV) mehr als nur sozialrechtliche Kompetenz. Ein Bildungsplan, Arbeitshilfen und ein ausgeprägtes Gespür für das Netzwerken sind prima. Die»Gute Arbeit« hat Empfehlenswertes für den Einstieg in das Amt und eine umfassende Checkliste zusammengestellt.

Das Zurechtfinden im neuen Amt erfordert Zeit und das Verarbeiten von Informationen: Die Amtsübergabe ist zu regeln, Gespräche sind zu führen, Unterlagen zu sichten, mit den rechtlichen und praktischen Arbeitsgrundlagen muss man vertraut werden.

Schließlich hat die Schwerbehindertenvertretung Rechte, sie hat aber auch Amtspflichten (§ 178 SGB IX) zu erfüllen. Die wichtigste Arbeitsgrundlage und Informationsquelle ist das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), die rechtliche Grundlagen-Qualifizierung auf diesem Gebiet ist ein »Muss«. Auch wenn Laien auf Gesetze oft »allergisch« reagieren, ist das SGB IX gut handhabbar, übersichtlich und verständlich. Man muss nicht alles wissen, aber nachschlagen können! Am besten gelingt das mit einem Gesetzestext inklusive Kommentar aus dem Bund-Verlag: darin wird der jeweilige Paragraf zitiert, der rechtliche Rahmen und Spielraum der Regelung ausleuchtet – und die Rechtsprechung zu einem Sachverhalt berücksichtigt.

  • Das SGB IX bietet einen Überblick über die grundlegenden Ziele des Gesetzes
  • es informiert über die Zielgruppe: die zu vertretenden Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen, deren (Schutz-)Rechte und Ansprüche
  • und das SGB IX nennt die Aufgaben, Rechte und Pflichten der SBV, ihre Kompetenzen, Kontroll- und Überwachungsaufgaben, Anregungs-, Unterrichtungs- und Mitwirkungsrechte, Rechte auf Freistellung von Arbeitsaufgaben für das Amt, auf eine angemessene Ausstattung und auf Schulungen usw.

Weiterbildungsplan für mindestens zwei Jahre aufstellen

Zu den ersten Schritten im Amt gehört es, Weiterbildungsangebote für die SBV zu sichten, Schulungsthemen zu sammeln – etwa Rechtsgrundlagen, aber auch zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement und zum Arbeitsschutz, zur Gesundheitsexpertise und Mitbestimmung, zur Gesprächsführung usf. Das gilt für die Vertrauensperson und die Stellvertreter/innen, die ebenfalls handlungsfähig sein müssen.

Die Seminare der Branchengewerkschaften und der gewerkschaftsnahen Bildungsanbieter ermöglichen es, einen Bildungsplan für mehrere Personen und die kommenden Jahre aufzustellen.

Arbeitsorganisation: Büro und Arbeitsmittel

Die SBV muss schleunigst klären, wo sie arbeiten und ungestört Gespräche mit behinderten Beschäftigten führen kann. Dafür sind geschlossene Räume (Datenschutz, Schutz der Privatsphäre und der Gesundheitsdaten) unverzichtbar. Auch die Akten und Unterlagen der SBV müssen jederzeit sicher verwahrt werden, denn die SBV hantiert mit besonders sensiblen Daten - vergleichbar mit den Akten der Betriebsmedizin –, die vor unbefugtem Zugriff zu sichern sind.

Den allgemeinen Geschäftsbedarf für die Büroarbeit, die Aktenführung und Verwaltungsarbeit (gem. § 179 SGB IX Abs. 8 und 9) muss der Arbeitgeber bereitstellen. Ausführliche Informationen und die Checkliste zum Start in das SBV-Amt lesen Interessierte in »Gute Arbeit« 2/2019 (S. 35-39).

Weitere Informationen

Den ausführlichen Beitrag nachlesen in »Gute Arbeit« 2/2019: »Neu in der SBV – Einstieg ins Amt« (S. 35-39).

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Buchempfehlung mit den Arbeitsgrundlagen und Praxistipps für die SBV: Conrad-Giese, Eberhardt, Feldes u.a. (2018): »Tipps für die Vertretung von Menschen mit Behinderungen. Aufgaben – Rechte - Kompetenzen«. Bund-Verlag Frankfurt am Main, 3. stark überarbeitete Auflage 2018.

© bund-verlag.de (BE)
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