Dienstentfernung

Rauswurf wegen Nazi-Nähe rechtens

06. November 2018 Beamter, Dienstpflicht
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Quelle: Kathrin39_Dollarphotoclub

Nimmt ein Beamter auf Probe an Demonstrationen teil, die der rechten Szene zugeordnet werden können, darf ihn sein Dienstherr rauswerfen. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof jetzt bestätigt.  

Der Beamte auf Probe hatte unter anderem an zwei Demonstrationen teilgenommen, an denen auch – für ihn erkennbar - Aktivisten der Neonazi-Szene und der NPD aufmarschiert waren. Außerdem hatte er Facebook-Beiträge von Personen aus der Szene bei Facebook „geliked“ und entsprechende „Likes“ von solchen Personen erhalten.

Trotz Ermahnung seitens des Dienstherrn und Hinweis auf die Pflichten als Beamter (auf Probe) hatte er auf seinem Facebookprofil einen Beitrag öffentlich eingestellt, dessen Interpretation als Verherrlichung von Adolf Hitler angesehen werden könne.

Gesamtschau erforderlich

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof betont in seiner Mitteilung zum Verfahren, dass eine Gesamtschau der Umstände nötig sein, um die Eignung des Beamten auf Probe zu beurteilen. Allein die Teilnahme eines Beamten an einer Demonstration, die sich gegen die Asyl- und Flüchtlingspolitik der Bundesregierung richte, genüge nicht für die Entfernung aus dem Dienstverhältnis. Selbst das Tragen eines Transparents mit der Aufschrift »Asylbetrug macht uns arm« lasse für sich genommen nicht schon den Schluss auf eine mangelnde Bereitschaft des Beamten zu, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzustehen. Entscheidend ist das Gesamt-Verhalten.

Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar.

bund-verlag.de (mst)

Quelle

Hessischer Verwaltungsgerichtshofs (22.10.2018)
Aktenzeichen 1 B 1594/18
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