Gesundheitsschutz

Schwerbehindertenvertretung kann mitgestalten

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Quelle: © Doris Heinrichs / Foto Dollar Club

Gesunde Arbeit und gut gestaltete Arbeitsplätze sind wichtig für die schwerbehinderten Menschen im Betrieb. Deshalb hat die Schwerbehindertenvertretung (SBV) auch das Recht, an allen Sitzungen von Arbeitsschutzausschuss, Betriebs- und Personalrat teilzunehmen. Alles dazu lesen Sie im neuen Informationsdienst »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 5/2018.

Im Arbeits- und Gesundheitsschutz arbeiten Sie als Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen in ihrem Betrieb oder Ihrer Dienststelle eng mit dem Betriebs- und Personalrat zusammen, auch im Arbeitsschutzausschuss (ASA).

Einen ASA müssen Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten bilden (§ 11 ASiG). Dabei zählen Teilzeitbeschäftigte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden mit 0,5 Stellen, Beschäftigte bis zu 30 Wochenstunden mit 0,75 Stellen.

Sie oder ein stellvertretendes Mitglied der SBV können an allen Sitzungen dieser Gremien teilnehmen. Auf Ihren Antrag müssen die Gremien Angelegenheiten der schwerbehinderten Menschen auf ihre Tagesordnung setzen (§ 178 Abs. 4 SGB IX). Wurden Sie nicht beteiligt, muss das Gremium Beschlüsse auf Ihren Antrag für eine Woche aussetzen (§ 178 Abs. 4 Satz 2 SGB IX).

Als Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen oder herangezogenes stellvertretendes SBV-Mitglied haben Sie:

  • Anspruch auf Schulung in Fragen des Arbeits und Gesundheitsschutzes
  • Anspruch auf Teilnahme an Sitzungen des ASA, Betriebsrats und Personalrats
  • das Recht, Anliegen der schwerbehinderten Menschen auf die Tagesordnung dieser Gremien zu bringen.

Neugierig geworden? Dann fordern Sie die Ausgabe an!

Die Ausgabe 5/2018 von »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« führt Sie in die Rolle der Schwerbehindertenvertretung im Arbeits- und Gesundheitsschutz ein. Wir stellen Ihnen die wichtigen Akteure im Arbeitsschutz vor und zeigen Ihnen, wie Sie im erfolgreich mit Betriebsrat und Personalrat und den anderen Mitgliedern des ASA zusammenarbeiten können. Eine ausführliche Checkliste fasst die wichtigsten Themen zusammen, die Sie mit dem Betriebs- oder Personalrat gemeinsam bearbeiten sollten. Weiterhin erklärt Ihnen unsere Mitbestimmungsexpertin Sigrid Britschgi, Fachanwältin für Arbeitsrecht, wie eine Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen abläuft, denen die Beschäftigten in Betrieb oder Dienststelle ausgesetzt sind.

Sie können diese und eine weitere Ausgabe als Test-Abo kostenlos erhalten.

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© bund-verlag.de (ck)

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