Streik

Streiken für das Klima - das ist zu beachten!

20. September 2019
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Quelle: © Markus Bormann / Foto Dollar Club

Während in Berlin das Klimakabinett tag, um die nächsten Schritte für das Erreichen der Klimaziele 2030 vorzustellen, hat die Bewegung »Fridays for Future« weltweit zu »Klimastreiks«aufgerufen. Am 20. September sollen in mehr als 2000 Städten in 129 Staaten Demonstrationen stattfinden. Für Arbeitnehmer in Deutschland gelten dabei bestimmte Regeln.

Streiken, also das gezielte kollektive Niederlegen der Arbeit, ist in Deutschland nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Das Grundgesetz (GG) garantiert das Recht zum Bilden von Vereinigungen »zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen«, also der Gewerkschaften (Artikel 9 Abs. 3 GG). Die Gewerkschaften dürfen im Rahmen der Tarifautonomie Arbeitskämpfe durchführen und in diesem Rahmen zu Streiks aufrufen. 

Kein politisches oder klimaschützendes Streikrecht

Das Streikrecht ist aber immer auf diesen Rahmen bezogen. Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistet kein Grundrecht einzelner Personen oder Gruppen auf Streiks zum Durchsetzen allgemeiner politischer oder Umweltschutzziele.

Das bedeutet, wer als Arbeitnehmer an den Klimaschutzdemonstrationen teilnehmen will, muss dafür bei seinem Arbeitgeber wie üblich Urlaub oder Freizeit anmelden. Einfach »aus politischen Gründen« der Arbeit fernzubleiben, berechtigt den Arbeitgeber im Einzelfall zu einer Abmahnung oder sogar zu einer verhaltensbedingten Kündigung. 

Riexinger: Betriebsräte sollen Vereinbarungen treffen

Um eine kollektive Regelung zu treffen, können Betriebsräte und Gewerkschaften mit den örtlichen Betrieben oder Unternehmen eine Sanktionsfreiheit für die Teilnahme an Klima-Demonstrationen aushandeln. 

Diesen Weg empfiehlt auch der Linke-Parteivorsitzende Bernd Riexinger  im Gespräch mit der dpa (Frankfurter Rundschau online, 18.9.2019). »Grundsätzlich gilt, je mehr Menschen in einem Betrieb organisiert mitmachen, desto mehr können sie sich erlauben. Außerdem können die Beschäftigen in vielen Betrieben ja auch ihre Mittagspause ein wenig verlängern.«.

Auf Kooperation mit der Friday for Future-Bewegung setzen auch die Gewerkschaften, etwa die IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE). Man habe der Bewegung angeboten, eine gemeinsame Initiative zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und der dafür notwendigen Infrastruktur zu starten, sagt der Vorsitzende der IG BCE, Michael Vassiliadis. Die IG BCE steht voll hinter dem Pariser Klimaschutzabkommen und den deutschen Klimazielen und fordert schon seit längerem eine Klimawende mit Vernunft (IG BCE, Pressemitteilung vom 18.9.2019).

© bund-verlag.de (ck)

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