Musterfeststellungsklage

Verbandsklagen im Arbeitsrecht – ist das sinnvoll?

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Quelle: alibaba / Foto Dollar Club

Von jetzt an ist es leichter, Verbraucherrechte gegen Großkonzerne durchzusetzen. Seit dem 1.11. gibt es eine Musterfeststellungsklage. Verbraucherverbände können bei massenhaften Schäden selbst klagen und gegen Großkonzerne vorgehen. Könnte es das bald auch im Arbeitsrecht geben? Wir haben unseren Experten Prof. Dr. Wolfgang Däubler gefragt.

Professor Däubler, was halten Sie von dem neuen Gesetz? Welche Vorteile sehen Sie, welche Nachteile?

Wolfgang Däubler:

Für die Diesel-Geschädigten ist das Gesetz ein wichtiger Schritt. Es werden Verbraucherverbände klagen und der Einzelne kann sich ohne jedes wirtschaftliche Risiko anschließen. Wären alle auf sich allein gestellt – wie könnten sie sich mit den komplizierten technischen Fragen auseinandersetzen? Und noch schlimmer: Der verklagte Konzern könnte zehn teure Sachverständige aufmarschieren lassen. Verliert der Verbraucher den Prozess, müsste er die ganzen Kosten tragen. Da lässt ein normaler Mensch lieber die Finger davon.

Können Sie sich auch im Arbeitsrecht – etwa im Tarifrecht – eine Verbandsklage vorstellen?

Wolfgang Däubler:

Ja, ganz entschieden, das wäre ein großer Fortschritt. Solange das Arbeitsverhältnis besteht, scheut sich der Arbeitnehmer, seine Ansprüche vor Gericht geltend zu machen. Ein Karriereknick wäre wahrscheinlich, bei einem Personalabbau hätte er schlechte Karten. Deshalb klagen außerhalb des öffentlichen Dienstes fast alle erst dann, wenn sie gekündigt sind oder das Arbeitsverhältnis aus andern Gründen zu Ende geht. Könnte die Gewerkschaft oder der Betriebsrat aus eigenem Recht klagen, wäre das ganz anders.

Wenn ja, was wären die Vorteile? Wie stehen die Gewerkschaften dazu?

Wolfgang Däubler:

Ein wichtiger Vorteil wäre: Man könnte zahlreiche illegale Klauseln im Arbeitsvertrag loswerden. Ich habe mal in einem Vortrag Fälle genannt, in denen beispielsweise unzulässige Versetzungsklauseln und unzulässige »Freiwilligkeitsvorbehalte« in die Standardarbeitsverträge reingeschrieben werden. Ein anwesender Arbeitgebervertreter meinte, ich hätte ja recht, man würde sich über die BAG-Rechtsprechung wegsetzen, aber es würde doch niemand klagen. Warum sich also irgendwelche Sorgen machen?

Gibt es denn andere Beispiele für Verbandsklagen?

Wolfgang Däubler:

Ja, Umweltverbände können beispielsweise klagen, wenn gegen Umweltgesetze verstoßen wird. Wer als Unternehmer oder Freiberufler unlauteren Wettbewerb praktiziert, beispielsweise falsche Dinge behauptet, kann ebenfalls von Verbänden verklagt werden. Eine Bank, die hässliche Dinge in ihrem Kleingedruckten versteckt, kann von Verbraucherverbänden vor den Kadi gebracht werden. Wird sie verurteilt, kann sich jedermann darauf berufen, dass die fragliche Klausel unwirksam ist. Warum soll das nicht auch für hässliche Klauseln im Arbeitsvertrag gelten?

Der Interviewpartner:

Dr. Wolfgang Däubler

Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen. Er ist einer der bekanntesten Arbeitsrechtler.

 

 

 

 

 

Lesetipp:

DGB-Stellungnahme zur Musterfeststellungsklage, 22.5.2018

 

© bund-verlag.de (fro)

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