Video-Clip

Video zur Betriebsratssitzung per Videokonferenz

Video_Telefon_und_Videokonferenz
Quelle: Bund-Verlag

Eigentlich verbietet das Betriebsverfassungsgesetz Sitzungen und Beschlussfassung per Video- oder Telefonkonferenz. Doch Corona hat auch hier vieles durcheinandergewirbelt – und dafür gesorgt, dass der neue § 129 BetrVG geschaffen wurde. Der erlaubt vorübergehend digitale Sitzungen, wenn dabei bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.

Betriebsratssitzungen dürfen nach BetrVG nicht öffentlich sein, Beschlüsse müssen mit der Mehrheit der Anwesenden Mitglieder gefasst werden. In normalen Zeiten bedeutet das: Betriebsratsarbeit findet in der Präsenzsitzung statt.

§ 129 BetrVG ermöglicht jetzt aber – befristet bis zum 31.12.2020 – das Abweichen von diesem Grundsatz. Das gilt dann, wenn konventionelle Sitzungen wegen Corona die Gesundheit gefährden würden oder wenn sie wegen behördlicher Anordnungen nicht möglich sind.

Aber welche Formalien gelten für digitale Sitzungen? Was ist mit dem Datenschutz? Dürfen digitale Sitzungen aufgezeichnet werden? Und was ist bei einer Teilnahme aus dem Homeoffice besonders zu beachten?

In unserem Video sehen Sie es:

Mehr Videos zur Betriebsratsarbeit während der Corona-Krise finden Sie hier.

© bund-verlag.de (fk)

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