Auswahlverfahren

Vorstellungsgespräch muss dokumentiert sein

24. Januar 2018 Auswahlverfahren, Personalrat
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Quelle: Stephan Dinges_Dollarphotoclub

Kommunen müssen Vorstellungsgespräche dokumentieren, damit das Auswahlverfahren fehlerfrei über die Bühne geht. Das hat das VG Trier in einem Verfahren um Ausbildungsstellen zum Brandmeister entschieden.

Ein Bewerber für die Ausbildung zum Brandmeister war seitens der Stadt Trier abgelehnt worden, nachdem er den aus einem Sporttest und einem theoretischen Teil bestehenden Eignungstest sowie ein Vorstellungsgespräch absolviert hatte. Die Stadt Trier begründete ihre Entscheidung damit, dass der Antragsteller im Gesamtranking zum Eignungstest lediglich Platz 39 von 41 sowie innerhalb des Rankings der ehemaligen Zeitsoldaten den dritten Platz belegt hatte.

Seine mangelnden sportlichen Leistungen habe er im Vorstellungsgespräch nicht ausgleichen können, beide Test-Teile sind 1:1 gewichtet worden. Hinsichtlich des Vorstellungsgesprächs fehlt jegliche Dokumentation seitens der Stadt. Hiergegen hat sich der Antragsteller im Eilverfahren gewandt und unter anderem geltend gemacht, ihm müsse bis zum Abschluss eines neuen Auswahlverfahrens eine Stelle freigehalten werden.

Fehlerhaftes Auswahlverfahren ist zu wiederholen

Dem Antrag haben die Richter der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier teilweise stattgegeben, soweit er auf die Durchführung eines neuen Auswahlverfahrens sowie die Freihaltung einer Stelle für den Antragsteller gerichtet ist.

Zwar habe die Stadt bezüglich der Anforderungen, des Eignungstests sowie der Gewichtung der einzelnen sportlichen Disziplinen keine Fehler begangen. Aufgrund der fehlenden Dokumentation des Vorstellungsgesprächs könnten die hierbei gewonnenen Erkenntnisse nicht nachvollzogen werden. Da nicht ausgeschlossen sei, dass der Antragsteller bei ordnungsgemäßer Einbeziehung der im Vorstellungsgespräch erzielten Punkte zum Zuge komme, sei im Hinblick auf die Vorstellungsgespräche ein erneutes, fehlerfreies Auswahlverfahren erforderlich.

© bund-verlag.de (mst)

Quelle

VG Trier (03.01.2018)
Aktenzeichen 7 L 14107/17.TR
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