Arbeitsschutz

Was Sie zum Arbeitsunfall wissen müssen

16. März 2018 Arbeitsschutz, Arbeitsunfall
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Quelle: © lpotthoff / Foto Dollar Club

Passiert ein Arbeitsunfall, übernimmt die Unfallversicherung alle Kosten. Aber welche Unfälle gelten als Arbeitsunfälle? Wie gelingt die Anerkennung? Und wie kann der Betriebsrat helfen? Im neuen Informationsdienst »Arbeitsschutz und Mitbestimmung« 3/2018 geben wir die richtigen Antworten.

Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte infolge ihrer beruflichen Tätigkeit erleiden. Es sind deshalb nicht nur Unfälle direkt am Arbeitsplatz, sondern auch Wegeunfälle versichert. Trotzdem zählt nicht jeder Unfall während der Arbeitszeit automatisch als Arbeitsunfall. Rein private Aktivitäten während der Arbeit sind nämlich nicht versichert, z.B. Unfälle auf der Toilette oder in der Kantine. Die Wege zu diesen Orten sind aber in der Regel versichert.

Welche Leistungen gibt es bei Anerkennung?

Wird ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung alle nötigen Kosten. Andernfalls ist die Krankenkasse einstandspflichtig. Die Leistungen der Unfallversicherung sind umfangreich und umfassen (im Gegensatz zur Krankenversicherung) nicht nur die Kosten der ärztlichen Heilbehandlung. Bezahlt werden auch:

  • Therapie- und Reha-Maßnahmen
  • Umschulungen
  • Umgestaltung des Arbeitsplatzes
  • Verletztengeld, Unfall- oder Hinterbliebenenrente

Wie kann der Betriebsrat nach einem Unfall unterstützen?

Um Beschäftigte im Verfahren um die Anerkennung optimal zu unterstützen, sollte der Betriebsrat in jedem Fall an der betrieblichen Unfalluntersuchung teilnehmen. Er sollte unbedingt darauf achten, dass der genaue Unfallhergang aufgenommen, Beweise gesichert, Sachverständige und Zeugen gehört und namentlich erfasst werden. Denn beweisen, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt, muss letztlich der verunfallte Arbeitnehmer.

Neugierig geworden? Dann fordern Sie die Ausgabe an!

Die Ausgabe 3/2018 von »Arbeitsschutz und Mitbestimmung« behandelt das Thema »Arbeitsunfall« umfassend. Welche Unfälle gelten als Arbeitsunfälle? Wie genau läuft der – oftmals schwierige – Weg zur Anerkennung? Und welche Aufgaben hat der Betriebsrat? Eine praktische Übersicht über die von der Rechtsprechung entwickelten und anerkannten Fallgruppen zum Arbeitsunfall rundet den Beitrag ab. Sie können diese und eine weitere Ausgabe als Test-Abo kostenlos erhalten.

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