Grundrente

Wer von der Grundrente profitieren könnte

05. März 2019 Grundrente, Rente
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Quelle: © papalapapp / Foto Dollar Club

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat einen Vorschlag zu einer Grundrente vorgestellt, der für viel Aufsehen sorgte. Niedrige Renten sollen um bis zu 448 € erhöht werden, wenn 35 oder mehr Versicherungsjahre zusammenkommen. Wer könnte davon profitieren? Ingo Schäfer erläutert in der »Sozialen Sicherheit« 2/2019 die Details.

CDU/CSU und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass sie die »Lebensleistung« von Menschen honorieren wollen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben. Sie sollen im Alter ein Einkommen über der Grundsicherung bekommen.

Keine Bedürftigkeitsprüfung für Grundrente

Bundesarbeitsminister Heil hat dazu nun einen Vorschlag gemacht. Die größte Abweichung gegenüber dem Koalitionsvertrag ist, dass dieser ohne Bedürftigkeitsprüfung auskommt. Versicherte müssen für ihre Grundrente also nicht erst die Grundsicherung beantragen, die sie nur bekommen, wenn sie weniger als 5.000 Euro Rücklagen haben und ihr eigenes Einkommen und das Einkommen des im Haushalt lebenden Partners nicht zur Existenzsicherung reicht.

Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass nur Versicherte eine Aufwertung bekommen sollen, die mindestens 35 Jahre an Beitragszeiten einschließlich Zeiten der Erziehung von Kindern und Pflege von Angehörigen aufweisen. Daran hält sich auch der Vorschlag von Heil. 

Sein Vorschlag zur Grundrente sieht vor, dass eigene niedrige Rentenansprüche aufgewertet werden. Grundlage dafür sind die durchschnittlichen Beiträge im Erwerbsleben. Wer in einem Jahr genauso viel verdient wie der Durschnitt aller Versicherten, der bekommt für seine Rente einen Entgeltpunkt (EP) gutgeschrieben. Heils Vorschlag lautet: Wurden im Durchschnitt von 35 anerkannten Versicherungsjahren nur wenigstens 0,2 EP, höchstens aber 0,8 EP erworben, wird die Rente um bis zu 14 EP – das entspricht derzeit 448 Euro (im Westen) – aufgewertet.

Das bedeutet zum Beispiel: Wer 35 Jahre zum Bruttolohn von 1.300 Euro gearbeitet hat, der bekommt zu seiner regulären gesetzlichen Rente von 448 Euro noch einen Aufschlag in etwa gleicher Höhe hinzu, so dass seine gesamte Rente bei 897 Euro liegt. Wer im Schnitt weniger verdiente, bekommt eine geringere Rente und wer auf mehr Beitragsjahre oder einen höheren Verdienst kommt, erhält eine höhere Rente. 45 Jahre mit einem Bruttolohn von 1.300 Euro bringen demnach – mit Aufschlag durch die Grundrente – eine Gesamtrente von 1.025 Euro.

Wie sich Heils Grundrente im Einzelnen errechnet, erläutert Ingo Schäfer – auch mit weiteren Beispielen – ausführlich in der Ausgabe 2/2019 der »Sozialen Sicherheit«. Insgesamt würden nach seinen Berechnungen rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner von der Grundrente, wie sie der Arbeitsminister plant, profitieren. Bei einer Variante mit Bedürftigkeitsprüfung wären es nur gerade 130.000 Personen. 

Höherer Wohngeldanspruch

Bei hohen Wohnkosten soll die Grundrente mit einem verbesserten Wohngeld ergänzt werden. Betroffene Rentnerinnen und Rentner mit Anspruch auf die Grundrente sollen dadurch einen höheren Wohngeldanspruch bekommen, indem ihnen bei der Einkommensanrechnung ein pauschaler Freibetrag gewährt wird. So soll die Grundrente zusammen mit dem Wohngeld ausreichen, um den Bezug der Grundsicherung zu vermeiden. 

In allen Fällen, in denen das Existenzminimum trotz Grundrente und höherem Wohngeld nicht gedeckt werden kann, will Hubertus Heil einen Freibetrag in der Grundsicherung für diejenigen einführen, die 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren. Der Freibetrag bei Bedürftigkeit soll ein Viertel ihrer individuellen Rente umfassen, höchstens jedoch aktuell 106 Euro (25 Prozent der Regelbedarfsstufe 1).

»Zweck der Grundrente ist es, nach langer Beitragszeit den Bezug von Grundsicherung möglichst zu vermeiden – ohne bürokratische Prüfung von Einkommen und Vermögen im Haushaltskontext. Dieses Ziel erreicht die Grundrente sehr gut und bewahrt dabei den Grundgedanken der Rentenversicherung, dass sich eine höhere und längere Beitragszahlung auszahlen soll«, so Ingo Schäfer in der Ausgabe 2/2019 der »Sozialen Sicherheit«.

© bund-verlag.de (HN)

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