Jahressonderzahlung

Wenn die Weihnachtsgeld-Kasse klingelt

26. November 2018 Weihnachtsgeld
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Quelle: pixabay.com/de

Die Chancen auf Weihnachtsgeld stehen für viele Beschäftigte in Deutschland gut – mehr als die Hälfte bekommt kurz vor dem Jahresende ein 13. Monatsgehalt. Ganz klar im Vorteil: Arbeitnehmer, für deren Unternehmen ein Tarifvertrag gilt. Hier steigt die Quote deutlich an.

Laut WSI-Tarifarchiv in der Hans-Böckler-Stiftung erhalten 77 Prozent der Beschäftigten mit Tarifvertrag das Extra zum Jahresende, unter den Beschäftigten ohne Tarifvertrag sind es lediglich 42 Prozent. Betrachte man alle Unternehmen, erhalten also mehr als die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland – in Summe 55 Prozent – Weihnachtsgeld.

Eine deutlich bessere Quote hat das Statistische Bundesamt (Destatis) ermittelt. Den Berechnungen der Behörde zufolge bekommen fast neun von zehn Tarifbeschäftigten in Deutschland Weihnachtsgeld beziehungsweise eine Sonderzahlung in den letzten beiden Monaten des Jahres. Das durchschnittliche Weihnachtsgeld betrage 2583 Euro brutto, 2595 Euro erhalten die Tarifbeschäftigten im Westen, in Ostdeutschland 2499 Euro.

Branchen variieren in Höhe der Zahlung

Übereinstimmend stellen WSI-Tarifarchiv und Statistisches Bundesamt klar, dass die Höhe des Weihnachtsgeldes branchenabhängig messbar differiert. Tarifbeschäftigte im Bereich "Gewinnung von Erdöl und Erdgas" führen im Jahr 2018 das Destatis-Ranking an und erhalten zum Jahresende durchschnittlich 5679 Euro – 4,3 Prozent mehr als der Durchschnitt der Branche.

Laut WSI-Tarifarchiv wird in folgende Branchen ein vergleichsweise hohes Weihnachtsgeld ausgezahlt: Bankgewerbe, Süßwarenindustrie, Chemieindustrie, Druckindustrie, Papier und Pappe verarbeitende Industrie sowie Textilindustrie (Westfalen) – hier betrage die Jahressonderzahlung 95 bis 100 Prozent eines Monatseinkommens.

Weihnachtsgeld auch ohne Tarifvertrag?

Aber auch Beschäftige, die nicht in den Genuss eines tarifvertraglich geregelten Weihnachtsgeldes kommen, haben Chancen auf die Sonderzahlung. Zum einen kann sie im Arbeitsvertrag festgeschrieben werden. Dann müssen die Arbeitnehmer Verhandlungsgeschick an den Tag legen und ihrem Arbeitgeber die Sonderzahlung abringen.

Zum anderen kann möglicherweise ein Anspruch aus betrieblicher Übung bestehen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Zahlung von Weihnachtsgeld verlangen kann, wenn der Arbeitgeber bereits dreimal hintereinander vorbehaltslos ein freiwilliges Weihnachtsgeld gezahlt hatte.

Eine weitere Option ist eine Betriebsvereinbarung, die Weihnachtsgeld regelt. Dazu ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet – lässt er sich allerdings darauf ein, hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte.

Mehr dazu lesen Sie im Beitrag » 7 Fragen zur Mitbestimmung beim Weihnachtsgeld«. 

bund-verlag.de (mst)

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