Betriebsratsbeschluss

Die Beschlussfassung stets sorgfältig protokollieren

31. März 2017
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Quelle: Rido_Dollarphotoclub

Betriebsratsbeschlüsse sind der Dreh- und Angelpunkt für das Ausüben der Mitbestimmung. Oft bezweifeln Arbeitgeber die ordnungsgemäße Beschlussfassung. Dagegen hilft nur ein sorgfältig geführtes Protokoll. Was bei diesem zu beachten ist, sagt Stefanie Dach in der »Arbeitsrecht im Betrieb« (AiB) 4/2017.

In Gerichtsverfahren bestreiten Arbeitgeber häufig, dass der Betriebsrat den Beschluss für die Einleitung des Verfahrens und sonstige verfahrensrelevante Beschlüsse ordnungsgemäß gefasst hat. Oft können die Umstände der Beschlussfassung im Nachhinein nur schwer nachvollzogen werden. Dem kann der Betriebsrat durch eine sorgfältige Protokollführung vorbeugen.

Rechtzeitige Ladung unter Mitteilung der Tagesordnung

Der Vorsitzende muss die Betriebsratsmitglieder rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu den Sitzungen einladen. Im Gesetz sind weder eine Frist noch eine bestimmte Form vorgesehen. Hat der Betriebsrat festgelegt, dass die Sitzungen regelmäßig zu einer bestimmten Zeit stattfinden, so müssen die ordentlichen Mitglieder nicht gesondert geladen werden, jedoch ist auch in diesem Fall die Tagesordnung rechtzeitig mitzuteilen. Den Betriebsratsmitgliedern soll hierdurch eine sachgerechte Vorbereitung ermöglicht werden. Gerade bei schwierigen und umfangreichen Themen könnten ein oder zwei Tage hierfür als nicht ausreichend angesehen werden; drei bis vier Tage dürften in der Regel aber genügen. Fehlen Tagesordnungspunkte oder die gesamte Tagesordnung, kann dieser Verfahrensmangel nach der aktuellen Rechtsprechung des BAG unter folgenden Voraussetzungen geheilt werden:

  • ansonsten ordnungsgemäße Ladung (bei turnusmäßiger Sitzung entbehrlich für die ordentlichen Mitglieder)
  • Beschlussfähigkeit (mindestens die Hälfte der Mitglieder, § 33 Abs. 2 BetrVG)
  • einstimmige Ergänzung oder Erstellung der Tagesordnung
Eine Beschlussfassung unter dem Tagesordnungspunkt »Verschiedenes« sollte möglichst vermieden werden. Dieser Tagesordnungspunkt steht nach der Rechtsprechung für die dort gefassten Beschlüsse dem Fehlen einer Tagesordnung gleich. Liegen bei einem unter diesem Tagesordnungspunkt gefassten Beschluss die Voraussetzungen für eine Ergänzung der Tagesordnung vor (im Übrigen ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit, Einstimmigkeit), ist er wohl dennoch wirksam. Sicherheitshalber sollte aber zunächst einstimmig die Ergänzung der Tagesordnung beschlossen und dann erst der entsprechende inhaltliche Beschluss gefasst werden.

Anwesenheitsliste genau führen

In der Anwesenheitsliste sollten zur besseren Nachverfolgbarkeit die Verhinderungsgründe sowie die Reihenfolge der Ersatzmitglieder vermerkt werden. Von Vorteil kann auch die Archivierung der Einladung/Mitteilung der Tagesordnung sein.

Inhalt und Beweiswert des Protokolls

Den Mindestinhalt des Protokolls gibt § 34 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vor: Der Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind. Dabei sollten auch die Stimmenthaltungen aufgeführt werden, da es für die Beschlussfähigkeit darauf ankommt, wie viele Mitglieder an der Beschlussfassung teilgenommen haben. Das Protokoll ist vom Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen. Daneben sind eine von den Teilnehmern unterzeichnete Anwesenheitsliste und eventuelle schriftliche Einwendungen gegen den Inhalt der Niederschrift beizufügen.

Wegen dieser Vorgaben kommt dem Protokoll ein hoher Beweiswert zu. Ergibt sich daraus die ordnungsgemäße Beschlussfassung, obliegt es dem Arbeitgeber, den Beweiswert zu erschüttern oder den Gegenbeweis anzutreten. Dies gilt auch hinsichtlich etwaiger Ladungsmängel.

Mehr zum ordnungsgemäß abgefassten Betriebsratsbeschluss lesen Sie in dem Beitrag »Dauerbrenner: Beschlussfassung« von Stefanie Dach in der AiB 4/2017 auf Seite 40. Noch kein Abonnent der »Arbeitsrecht im Betrieb« (AiB)? Jetzt zwei Ausgaben kostenfrei testen!

Buchtipp der Online-Redaktion:

Klaus Eberhard, Thomas Haedge, Thomas Nitzsche Beschlussfassung im Betriebsrat Rechtliche Grundlagen und Mustertexte, mit Online-Verlängerung 2016, 223 Seiten, gebunden, 1. Aufl. ISBN: 978-3-7663-6584-2 Verlag: Bund-Verlag, Ladenpreis: € 39,90

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