Mindestlohn

Ab Januar 34 Cent mehr

30. Juni 2016
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Quelle: magele_Dollarphotoclub

Der DGB macht sich schon seit einiger Zeit für eine Erhöhung des Mindestlohns stark. Jetzt hat sich auch die Mindestlohnkommission dafür ausgesprochen, dass die Bundesregierung die Lohnuntergrenze anhebt. Ab 1. Januar 2017 soll der Mindestlohn 8,84 Euro betragen.

Die Kommission, die aus einem Vorsitzenden, je drei stimmberechtigten ständigen Mitgliedern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite und zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft ohne Stimmrecht besteht, hat am 28. Juni 2016 in Berlin beschlossen, der Bundesregierung eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 8,84 Euro brutto pro Stunde vorzuschlagen. Sollte die Bundesregierung dieser Empfehlung zustimmen, würde sie den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2017 anpassen.

Kommission stützt sich auf Tariferhöhung im Öffentlichen Dienst

Als Basis für die Erhöhung hat sich die Kommission an der Tarifentwicklung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses vom 29. April 2016 orientiert, der zum 1. März 2016 in Kraft tritt. Seit das Mindestlohngesetz gilt, sein im öffentlichen Dienst eine Lohnsteigerung von vier Prozent zu verzeichnen. Daraus errechne sich die Erhöhung des Mindestlohns um 34 Cent, heißt es im Beschluss der Kommission. Die Gewerkschaftsseite blieb mit ihrer Forderung, auch die Tarifabschlüsse der Metallindustrie in die Berechnung einzubeziehen, ohne Erfolg. Die vorgeschlagene Erhöhung soll rund vier Millionen Geringverdienern zu Gute kommen, für die bei einer Vollzeitstelle monatlich etwa 55 Euro mehr auf dem Lohnzettel stünden. Der höhere Mindestlohn ist laut Stefan Körzell, DGB-Vertreter in der Mindestlohnkommission, auch positiv für Wirtschaft sowie Steuer- und Sozialsysteme: »Jeder Cent bedeutet 70 Millionen Euro mehr Kaufkraft pro Jahr – und damit mehr Steuer- und Beitragseinnahmen«, so der Arbeitnehmervertreter.

DGB kritisiert Mindestlohn-Ausnahmen

Dennoch sind die Gewerkschaften nicht mit allen Punkten einverstanden, die den derzeitigen Mindestlohn betreffen. Insbesondere die Ausnahmen und die Möglichkeiten für Flüchtlinge, Mindestlohn zu erhalten, sollten demnach auf den Prüfstand kommen.

Trotz der Kritik: eine neue DGB-Datenkarte für alle Bundesländer zeigt, dass der Mindestlohn wirkt. Die Löhne der untersten Einkommensgruppe sind in diversen Branchen gestiegen. In Branchen, in denen der Mindestlohn für ein Lohnplus gesorgt hat, sind inzwischen mehr Menschen beschäftigt.

Hier geht’s zur Mindestlohn-Karte des DGB!

Quelle:

Mitteilungen des DGB und der Mindestlohnkommission vom 28.6.2016

© bund-verlag.de (mst)

 
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