Mitarbeitervertretung

3 Fragen zur besseren Mitbestimmung

02. Juli 2015

Wie sieht die Mitbestimmung für evangelische Mitarbeitervertretungen aus? Was bringt die Novellierung des Mitarbeitervertretungsgesetzes (MVG)? Wichtigste Verbesserung: die Einigungsstelle. Unser Experte Herbert Deppisch klärt auf.

Im Bund-Verlag ist die aktuelle Neuauflage des Lexikons »Praxis der Mitarbeitervertretung von A bis Z« für die Evanglische Kirche und Diakonie erschienen. Unser Autor Herbert Deppisch im Interview:

1. Welche Mitbestimmungsrechte haben die evangelischen Mitarbeitervertretungen?

Zwar reichen die Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitervertretungen bei ev. Kirche und Diakonie nicht so weit wie bei Betriebs- und Personalräten . Trotzdem gibt es Bereiche, die der uneingeschränkten Mitbestimmung unterliegen, also einer Art Vetorecht gleichkommen, etwa wenn der Arbeitgeber Arbeitszeiten im Betrieb verändern will. Wichtig ist immer, wie ernst die kirchliche Mitarbeitervertretung ihre Aufgabe nimmt, die Interessen der Beschäftigten zu vertreten.

2. Warum ist das Lexikon eine wichtige Hilfe für die Arbeit der Interessenvertretungen der evangelischen Kirche?

Zwei Gründe: Weil die Stichwörter sehr kompakt und daher übersichtlich sind. Und weil die im Lexikon versammelten Stichwörter einen Überblick über den Gesamtbereich von ev. Kirche und Diakonie bieten. Nach der Klärung eines Begriffs – z.B. »Abmahnung« oder »Rufbereitschaft« – wird der Zusammenhang und die Bedeutung für die MAV erläutert, anschließend noch die Bedeutung für Beschäftigte angerissen. Der Überblick bezieht sich auf die gesamte Bundesrepublik, also alle Gliedkirchen und ihre Diakonischen Werke. Ebenso auf alle Ebenen und Institutionen in diesem Rahmen – etwa: wie entsteht das spezifische Arbeits- und Mitbestimmungsrecht bei der ev. Kirche. Immerhin hat das Lexikon mehr als 150 Stichwörter.

3. Welche Neuerungen hat die letzte Novellierung des Mitarbeitervertretungsgesetzes gebracht? Inwiefern wurden diese bei der Neuauflage des Werkes berücksichtigt?

Die Novellierung erfolgte im November 2013 bei der EKD-Synode in Düsseldorf. Zum ersten Mal in der Geschichte des Mitarbeitervertretungsgesetzes gab es nur Verbesserungen , auch wenn sie vielfach nur marginal waren. Ich will dies an zwei Bereichen verdeutlichen: Zum einen wurde eine durchgängige Vertretungsstruktur von unten nach oben geschaffen: angefangen bei den einzelnen Mitarbeitervertretungen in den Betrieben über die Gesamtausschüsse und Arbeitsgemeinschaften in den Gliedkirchen und gliedkirchlichen Diakonischen Werkes bis hin zur Ständigen Konferenz und Bundeskonferenz auf der EKD-Ebene.
Wichtig ist auch, dass Mitarbeitervertretungen jetzt eine Einigungsstelle im Betrieb errichten können, allerdings nur auf Basis einer Dienstvereinbarung. Der Arbeitgeber muss also der Einrichtung zustimmen. Die Einigungsstelle bietet viel mehr Gestaltungsmöglichkeiten für die MAV als das stark formalisierte und verrechtlichte Kirchengerichtsverfahren des Mitarbeitervertretungsgesetzes. Viele Betriebs- und Personalräte können das bestätigen, weil sie schon lange mit Einigungsstellen gut arbeiten. Die ev. Kirche ist hier leider noch sehr rückständig. Natürlich sind bei der Neuauflage des Lexikons alle novellierten Punkte berücksichtigt.

Herbert Deppisch, Dr. phil., ist Diplompädagoge und Vorsitzender der Mitarbeitervertretung im Diakonischen Werk Würzburg.

Lesetipp des Lektorats:

Deppisch/Jung/Schleitzer:

Praxis der Mitarbeitervertretung von A bis Z – Das Lexikon für die Evangelische Kirche und Diakonie

Inklusive Online-Zugriff auf Arbeitshilfen

Bund-Verlag, Frankfurt am Main

4. Auflage 2015, 761 Seiten

ISBN 978-3-7663-6425-8

Ladenpreis: 49,90 €

Mehr Informationen:

© bund-verlag.de (ls)

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