Eingliedern – aber wie?

12. April 2017
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Quelle: dessauer_Dollarphotoclub

So richtig etabliert ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement auch nach zwölf Jahren nicht: Für Personalräte eine Steilvorlage, das zu ändern. Michaela Böhm zeigt im Beitrag »Eingliedern – aber wie?« in »Der Personalrat« 4/2017 worauf Personalräte achten müssen. Und sie liefert gute Beispiele aus der Praxis.

Als der Personalrat des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts mit dem Arbeitgeber 2010 die Dienstvereinbarung zum BEM abschließt, ist sie eine der ersten aus einer Bundesbehörde. Zwei Jahre lang hatte der Personalrat darauf hingearbeitet. Denn die Skepsis der Kollegen war groß. Sie vermuteten Krankenrückkehrgespräche durch die Hintertür oder die Vorbereitung krankheitsbedingter Kündigungen. Immer wieder haben Personalratsvorsitzender Lühning und die Gleichstellungsbeauftragte Sabine Engel-Michel auf Teil-Personalversammlungen Bedenken angehört, haben Ängste ausgeräumt, erklärt, argumentiert, das Verfahren vorgestellt und den Datenschutz betont. Die zwei hatten ein Seminar der Unfallkasse besucht, um sich Anregungen für die Dienstvereinbarung zu holen, und wussten recht schnell, welchem Beispiel sie nicht folgen wollten: Das BEM sollte nicht vom Amtsleiter durchgeführt werden. »Das ist ein Vertrauensbruch«, sagt Personalratsvorsitzender Rolf Lühning.

Freiwilligkeit ernst nehmen! Vertrauen schaffen!

Die Mitglieder im Integrationsteam in Verden sind immer dieselben Personen. »Auch das schafft Vertrauen«, sagt Lühning. Zum Team gehören ein Beauftragter der Amtsleitung, ein Personalratsmitglied, die Gleichstellungsbeauftragte und der Schwerbehindertenvertreter. Theoretisch. Denn die Verwaltung hat sich aus dem Team zurückgezogen und ist auch nie von den Beschäftigten als Gesprächspartner gewünscht worden.

In Verden können Langzeitkranke wählen, ob das erste Klärungsgespräch mit einem bestimmten Mitglied des Integrationsteam oder mit allen Mitgliedern stattfinden soll. »Damit Vorherige Seite10Nachfolgende Seitewird verhindert, dass ein Kranker das Gefühl bekommt, mehreren Leuten gegenüber Rechenschaft ablegen zu müssen.« Weder Rechenschaft noch Zwang: Das gesamte Verfahren ist – wie im Gesetz vorgeschrieben – für die Beschäftigten freiwillig. Darauf legt der Personalrat großen Wert. Zudem werden sämtliche Gesprächsprotokolle aus dem BEM-Verfahren in einem verschlossenen Umschlag verwahrt. Nach zwei Jahren entscheidet der Beschäftigte, ob er die Protokolle zum Schreddern freigibt oder das lieber selbst tut. »Auch das schafft Akzeptanz«, erklärt Lühning.

Die sorgfältige Vorbereitung durch den Personalrat hat sich ausgezahlt. Die Resonanz auf die BEM-Dienstvereinbarung war positiv. 90 Prozent der Langzeitkranken, die angeschrieben wurden, haben das Angebot zunächst auch in Anspruch genommen. Heute ist die Quote allerdings auf 70 Prozent gesunken. Lühning vermutet, dass sich einige Beschäftigte, die immer wieder erkranken, von wiederholten BEMs keine Verbesserung ihrer Situation erwarten. Dabei sucht das Integrationsteam stets nach arbeitsorganisatorischen Veränderungen oder – wenn es gar nicht anders geht – auch nach neuen Einsatzbereichen, wie im Fall der beiden Kollegen, die keine körperliche Arbeit mehr verrichten dürfen und in der Fernbedienzentrale für die Schleusen in Minden arbeiten. Die schwere körperliche Arbeit ist inzwischen weniger geworden, weil Kräne und Bagger eingesetzt werden. Doch seit einiger Zeit gibt es neue BEM-Fälle, denn es häufen sich die psychischen Erkrankungen bei Beschäftigten in der Verwaltung. Der Personalrat vermutet als Ursache Personalknappheit und Arbeitsverdichtung.

Ein Problem für viele: Die Beteiligung des Vorgesetzten

Nicht überall sind die Quoten beim BEM so hoch wie in Verden. Nur etwa jeder und jede zehnte Beschäftigte der Deutschen Rentenversicherung Hessen, die wegen ihrer Langzeiterkrankungen auf das BEM aufmerksam gemacht werden, nimmt teil. »Das ist unbefriedigend«, sagt Gesamtpersonalratsvorsitzender Robert Vey. Mit dem Arbeitgeber ist bereits vereinbart worden, die rund 2.700 Beschäftigten der Verwaltung, der fünf Rehakliniken, des Prüfdienstes und der Auskunfts- und Beratungsstellen zu befragen, warum sie sich mit dem BEM so schwer tun.

Weitere Beispiele und hiolfreiche Tipps finden Sie im vollständigen Beitrag in »Der Personalrat« 4/2017. 

© bund-verlag.de (mst)
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