Ratgeber Arbeitsrecht

Experten-Interview zum Arbeitsrecht

29. September 2017
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Quelle: Bund-Verlag GmbH

Digitalisierung, Fachkräftemangel und der globale Wettbewerb bringen neue Herausforderungen. Beschäftigungsverhältnisse, Arbeitsbedingungen und Berufsbilder verändern sich. Arbeitnehmer müssen immer flexibler sein. Wir haben unseren Experten Prof. Dr. Wolfgang Däubler, Autor unseres druckfrischen Ratgebers zum Arbeitsrecht , gefragt, was sich beim Arbeitsrecht geändert hat.

Ein einheitliches Arbeitsrecht existiert in Deutschland nicht, Betriebsräte sind vielmehr einem wahren Paragrafendschungel ausgesetzt. Und da gilt morgen nicht mehr das, was gestern gegolten hat. Wie soll man sich da zurechtfinden?

Wolfgang Däubler:

Wir haben kein Arbeitsgesetzbuch, das ist richtig. Aber wir haben zahlreiche Gesetze, die einzelne Sachprobleme regeln. Kündigungsschutzgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Betriebsverfassungsgesetz – da weiß man sofort, um was es geht. Für die praktische Handhabung kann dies einfacher sein als in einem dicken Gesetzbuch nach Kapitel 15 Abschnitt 3 zu suchen. Und was den dauernden Wandel angeht, so stimmt das nur zum Teil. Vor 90 Jahren gab es bereits Gewerkschaften und Betriebsräte samt Mitbestimmungsrechten, es existierten Kündigungsschutz und Sozialversicherung. Die Technik und die Arbeitsweise waren völlig andere als heute – dennoch waren die arbeitsrechtlichen Grundstrukturen dieselben.

Im Betrieb ist der Betriebsrat die erste Anlaufstelle für Fragen zum Arbeitsrecht. Welche Bedeutung hat das Arbeitsrecht für Betriebsräte?

Wolfgang Däubler:

Unsere Arbeitswelt ist stärker als in vielen anderen Ländern von Recht durchdrungen – also muss man als Betriebsrat Bescheid wissen, wie die eigenen Rechte beschaffen sind. Und wie kann sich eine Kollegin oder ein Kollege wehren? Soll man vielleicht den Rat geben, einen Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter zu stellen? Oder ist die geplante Versetzung nicht rechtswidrig, weil im Arbeitsvertrag was anderes steht? Gut, wenn man da als Betriebsrat einen Tipp geben kann.

Betriebsräte müssen täglich viele Entscheidungen treffen, die mit Arbeitsrecht zu tun haben. Aber sie sind keine Juristen. Kann ihnen der Ratgeber da weiterhelfen?

Wolfgang Däubler:

Ja, das kann er. Wenn man ein Problem hat, kann man nachschlagen und findet eine ganze Menge. Dabei hilft ein eingehendes Stichwortverzeichnis. Man kann das Buch aber auch im Zusammenhang lesen – man bekommt dann einen Überblick und kann Praxisfragen besser zuordnen. Und man baut die Angst ab, die man als Nicht-Jurist vor den vielen Paragraphen hat: Auch die Arbeitsrechtler kochen nur mit Wasser.

Was sind die wesentlichen Neuerungen Ihres Ratgebers zum Arbeitsrecht, was zeichnet ihn in der 12. Auflage besonders aus?

Wolfgang Däubler:

So eine »Selbstanpreisung« ist immer eine schwierige Sache. Es sind natürlich wichtige neuere Entscheidungen drin – etwa zur Mitbestimmung bei Facebook oder zur Tarifeinheit. Die neuen Gesetze sind verarbeitet – Leiharbeit, Datenschutz und Mutterschutzgesetz. »Entgelttransparenzgesetz« und »Betriebsrentenstärkungsgesetz« stehen in Anführungszeichen, weil ich da kaum praktischen Nutzen erwarte. Die Aktualität ist jedenfalls gesichert. Was im Juli im Bundesgesetzblatt stand, ist drin – früher hat man dafür mindestens ein halbes Jahr gebraucht.

Der Interview-Partner:

Wolfgang Däubler

 

Dr. jur., Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen. Er ist einer der bekanntesten Arbeitsrechtler.

 

 

 

Unser Buchtipp: Wolfgang Däubler

 

Arbeitsrecht

Ratgeber für Beruf - Praxis - Studium

2017, 608 Seiten, kartoniert, 12. Aufl. Bund-Verlag ISBN: 978-3-7663-6624-5

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