Gesetzlicher Mindestlohn

Fachliteratur zum neuen Mindestlohngesetz

10. Dezember 2014

Zum 1. Januar 2015 tritt erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Kraft. Allerdings gibt es auch für die neue Lohnuntergrenze von 8,50 EUR eine ganze Reihe Ausnahmen. Arbeitsrichter Thomas Lakies, Verfasser eines der ersten Kommentare zum Mindestlohngesetz (MiLoG), stellt in einem Beitrag, den Sie hier kostenlos herunterladen können, die Zusammenhänge dar!

Von Thomas Lakies, Richter am ArbG Berlin, erscheint in diesen Tagen auch einer der ersten Gesetzeskommentare zum Mindestlohngesetz im Bund-Verlag (siehe unten). Sein Fachartikel ist in der Fachzeitschrift Gute Arbeit«, Ausgabe 8-9/2014,S. 12 - 15 erschienen. Mit freundlicher Genehmigung von Verlag und Autor stellen wir den Beitrag hier für alle Leserinnen und Leser von »Arbeitsrecht im Betrieb« zur Verfügung!

Worum geht es in dem Beitrag?
Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns in diesem Sommer als Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) beschlossen. Nun steht fest: Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat künftig gegenüber dem Arbeitgeber Anspruch auf ein Arbeitsentgelt, dass mindestens der Höhe des jeweils geltenden Mindestlohns entspricht. Aber der Teufel steckt im Detail: Der Autor Thomas Lakies erläutert Hintergründe, Fristen und Ausnahmeregelungen. Außerdem treten flankierende Neuerungen im Tarifrecht in Kraft.

Hier herunterladen:

»Ab 2015 kommt der allgemeine Mindestlohn« (PDF)
von Thomas Lakies, Gute Arbeit 8-9/2014, S. 12-15.

© bund-verlag.de (ck)

Basiskommentar Mindestlohngesetz

Bund-Verlag 2014, 366 Seiten, kartoniert, 1. Aufl.
ISBN: 978-3-7663-6391-6

erscheint 12/2014
Ladenpreis € 29,90

Ab Anfang 2015 wird ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde eingeführt. Für eine Übergangsfrist von zwei Jahren sollen Tarifverträge nach unten abweichen dürfen. Ab Januar 2017 soll der gesetzliche Mindestlohn bundeseinheitlich für alle Branchen gelten. Der Basiskommentar stellt die neue Rechtslage umfassend und praxisgerecht dar.
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