Fax oder E-Mail reichen nicht
BAG kippt beschäftigtenfreundliche Entscheidungen der Vorinstanzen
Die Vorinstanzen hatten der Kündigungsschutzklage stattgegeben. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) kam zu einem anderen Ergebnis. Nach Ansicht der Erfurter Richter ist das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung des Arbeitgebers aufgelöst worden.
Entgegen der Einschätzung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) genoss die junge Mutter keinen Sonderkündigungsschutz nach § 18 Abs. 1 Satz 1 BEEG. Denn sie hatte mit ihrem Telefax vom 10. Juni 2013 nicht wirksam Elternzeit verlangt.Voraussetzungen für Elternzeit
Wer Elternzeit für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes beanspruchen will, muss sie nach § 16 Abs. 1 BEEG spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll.
Bei der Inanspruchnahme handelt es sich juristisch gesehen um eine rechtsgestaltende empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit – vorbehaltlich der Vereinbarung einer Teilzeitbeschäftigung – zum Ruhen gebracht wird.Keine Ausnahme von der strengen Schriftform
Einer Zustimmung des Arbeitgebers bedarf es nicht. Das Elternzeitverlangen erfordert die strenge Schriftform nach § 126 Abs. 1 BGB. Es muss deshalb von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
Ein Telefax oder eine E-Mail wahrt die von § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG vorgeschriebene Schriftform nicht und führt gemäß § 125 Satz 1 BGB zur Nichtigkeit der Erklärung.Grundsätzlich kann sich ein Arbeitgeber aufgrund der Besonderheiten eines konkreten Falls treuwidrig verhalten, wenn er sich darauf beruft, ein Schriftformerfordernis sei nicht gewahrt (§ 242 BGB). Solche Besonderheiten, die es ihm hier nach Treu und Glauben verwehrt hätten, sich auf den Formverstoß zu berufen, lagen aber nicht vor.
© bund-verlag.de - (jes)Buchtipp:
»Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (Basiskommentar)« von Inge Böttcher und Bettina Graue, 6. Auflage, Bund-Verlag 2016, kartoniert, 274 Seiten, ISBN: 978-3-7663-6275-9