Homeoffice

Homeoffice – nur mit meinem Betriebsrat

24. März 2017
Branchen Büro Computer Telearbeit Dollarphotoclub_101558775
Quelle: undrey_Dollarphotoclub

Aus den Augen, aus dem Sinn? So denken viele, wenn es um die Mitbestimmung bei der Arbeit im Homeoffice geht. Denn der Betriebsrat hat auch da mitzureden und bei vielen Themen das letzte Wort. Was er tun kann, damit zuhause nicht rund um die Uhr gearbeitet wird, erklärt Isabel Eder in der  »Arbeitsrecht im Betrieb« (AiB) 3/2017. Den Beitrag gibt es hier kostenfrei und in voller Länge.

Der erste Schritt für den Betriebsrat beim Thema Homeoffice ist die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Begriffen zum Thema und deren rechtliche Einordnung: Was unterscheidet Telearbeit, Heimarbeit, mobile Arbeit und Homeoffice?

Telearbeit nach dem BetrVG

Der Begriff Telearbeit findet sich in § 5 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG sind danach auch die, die in Telearbeit beschäftigt werden. Telearbeit bedeutet hier: Tätigkeiten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, die regelmäßig außerhalb des Betriebs und mit Hilfe von Informations- und/oder Kommunikationstechniken erbracht werden. Dann gibt es noch die »alternierende« Telearbeit. Dabei arbeiten Beschäftigte zusätzlich im Betrieb.

Telearbeit im Arbeitsschutzrecht

Im Arbeitsschutzrecht ist Telearbeit jetzt ausdrücklich in § 2 Abs. 7 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt. Die Voraussetzungen für Telearbeitsplätze sind nach der ArbStättV vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten.

Wie wird ein Telearbeitsplatz eingerichtet?

»Einrichtung« bedeutet: Arbeitgeber und Beschäftigte haben die Bedingungen der Telearbeit per Arbeitsvertrag oder mit einer Vereinbarung (zum Beispiel Betriebsvereinbarung) geregelt und der Arbeitgeber oder eine beauftragte Person stellen die benötigte Ausstattung bereit und installieren sie. Außerdem sind mit den Beschäftigten eine wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung des Bildschirmarbeitsplatzes vereinbart.

Kompletter AiB-Beitrag kostenfrei

Was genau Heimarbeit, mobile Arbeit und Homeoffice auszeichnet, wie der Betriebsrat mitbestimmt und was er tun kann, dass nicht rund um die Uhr gearbeitet wird, das erklärt AiB-Autorin Isabel Eder im Beitrag »Homeoffice – mit Betriebsrat« in der AiB 3/2017 ab S. 11-15.

Den Beitrag »Homeoffice – mit Betriebsrat« lesen Sie hier kostenfrei in voller Länge.

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