Arbeit 4.0

Industrie 4.0 rechtzeitig erkennen

12. August 2016
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Quelle: carloscastilla_Dollarphotoclub

Fabrik und Internet verschmelzen. Während die Arbeitgeber schon die Produktionsvorteile ersehnen, bangen Beschäftigte um ihre Jobs. Wie können Betriebsräte erkennen, dass Industrie 4.0 in ihrem Betrieb Einzug hält? Marcus Schwarzbach sagt in der »Arbeitsrecht im Betrieb« (AiB) 7-8/2016, welche Vorzeichen verräterisch sind. 


Industrie 4.0 ist auf dem Vormarsch, auch wenn die Umsetzung „in der Fläche“ noch Jahre dauern wird. Das Internet der Dinge hält Einzug in Produktion und Dienstleistung. Wer sich den rechtlichen Rahmen ansieht, stellt schnell fest: Ohne Betriebsrat geht es nicht. Der Betriebsrat hat einen Informationsanspruch nach § 90 BetrVG und Mitbestimmungsrechte beim Technik-Einsatz nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. In der Praxis muss dies aber nicht bedeuten, dass das Unternehmen mit ausreichenden Informationen auf den Betriebsrat zugeht. Seine Informationsrechte sollte der Betriebsrat hier offensiv nutzen.

Informationen beschaffen

Um sich rechtzeitig auf anstehende Veränderungen einzustellen und Gegenstrategien entwickeln zu können, sind umfassende In-formationen von großer Bedeutung für Betriebsräte. Aber wie erkennt der Betriebsrat, dass Industrie 4.0-Projekte anstehen? In der Praxis zeigt sich, dass ganzheitliche Produktionssysteme (GPS) ein Einstieg für das Cyber-Physical Production System (CPPS) sein können. Weitere Beispiele für mögliche Bausteine von Industrie 4.0 können sein:

  • neue Softwareprodukte mit Internetoptionen
  • neuer Einsatz von Scannern, betrieblichen Smartphones und Tablets

  • Veränderung von Prozessen in Fertigung, Verwaltung und Logistik
  • computergesteuerte Montageanleitungen

  • Rufbereitschaft über das Smartphone
  • neue netzbasierte Qualifizierungswege

Jede neue Hardware = ein Baustein für Industrie 4.0

Im Einzelnen gilt es, jede Einführung von Maschinen und Anlagen, jede neue Hardware oder Software, jeden Plan für eine Umstrukturierung als möglichen Baustein für „Industrie 4.0“ zu verstehen. Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat von sich aus nach § 90 Abs. 1 BetrVG zu unterrichten. Sind diese Informationen nicht ausreichend, sollten weitere Informationen angefordert werden.

Pilotprojekt hilft Probleme und Kosten im Blick zu halten

Da in der Regel weder Arbeitgeber noch Betriebsrat Erfahrungen mit Industrie 4.0 haben, kann ein Pilotprojekt das geeignete Mittel sein, um mit dieser Unsicherheit umzugehen. Ziel dabei ist es, herauszufinden und zu analysieren, welche organisatorischen Konsequenzen das Einführen neues Software bedeutet und wie Beschäftigte und ihr Arbeitsumfeld (workflow) darauf vorbereitet werden können.

Frühzeitig aktiv werden

Für den Betriebsrat ist wichtig, dass das Pilotprojekt einen Anfang und ein Ende hat. Das bedeutet, er sollte vereinbaren, wann dieses Projekt endet und wie es dann weitergeht, indem zum Beispiel eine Auswertung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber erfolgt und erst dann das weitere Vorgehen vereinbart wird.

Rechtzeitig zu erkennen, dass Industrie 4.0-Planungen laufen und welche Veränderungen für die Beschäftigten anstehen, ist eine große Herausforderung für die Betriebsräte. Dies wird nur gelingen, wenn die Arbeitnehmervertretung entschlossen die Informationsrechte wahrnimmt und dem Arbeitgeber gegenüber frühzeitig aktiv wird.

Mit welchen Fragen Betriebsräte Arbeitgeber aus der Reserve locken, lesen Sie im Beitrag »Industrie 4.0 rechtzeitig erkennen« von Marcus Schwarzbach in der AiB 7-8, S. 21.

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