Kündigung

Kündigung wegen Lektüre von »Mein Kampf«

09. Oktober 2017
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Quelle: pixabay

Wer bei der Arbeit »Adolf Hitler, Mein Kampf« liest, riskiert seinen Job. Das LAG Berlin-Brandenburg erklärte die Kündigung eines Bezirksamt-Mitarbeiters für wirksam, der während der Arbeitszeit im Pausenraum des Dienstgebäudes die Originalausgabe mit einem eingeprägten Hakenkreuz gelesen hatte.

Mitarbeiter ist Repräsent des Landes

Der Mitarbeiter trete in Uniform als Repräsentant des Landes Berlin auf – so das Gericht – und sei in besonderer Weise verpflichtet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Er habe mit dem öffentlichen Zeigen des Hakenkreuzes, einem verfassungswidrigen Symbol, in besonderer Weise gegen diese Verpflichtung verstoßen.

Abmahnung ist entbehrlich

Das beklagte Land müsse dieses schwerwiegende Verhalten nicht abmahnen, sondern könne es zum Anlass für eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses nehmen.

Das Landesarbeitsgericht hat die Revision an das Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen.

© bund-verlag.de (ls)

Quelle

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (25.09.2017)
Aktenzeichen 10 Sa 899/17
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