Urlaubsgeld

Männer bekommen häufiger Urlaubsgeld als Frauen

12. Juni 2017
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Quelle: © MAST / Foto Dollar Club

42,6 Prozent der Beschäftigten erhalten von ihrem Arbeitgeber ein Urlaubsgeld. So die Ergebnisse einer aktuellen WSI-Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung. Dabei sind Beschäftigte, die in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, klar im Vorteil. Auch das Geschlecht spielt eine Rolle: Durchschnittlich erhalten 50,7 Prozent der Männer und 38,7 Prozent der Frauen ein Urlaubsgeld.

Für die Befragung wurden Angaben von rund 6.600 Beschäftigten aus dem Jahr 2016 ausgewertet. Dabei zeigt sich, dass die Chancen auf Urlaubsgeld sehr unterschiedlich sind. Den größten Unterschied macht es, ob im Unternehmen ein Tarifvertrag gilt oder nicht. 60,4 Prozent der Beschäftigten, die in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, erhalten ein Urlaubsgeld. Bei den Beschäftigten ohne Tarifvertrag sind es hingegen lediglich 36,9 Prozent.

Männer erhalten häufiger Urlaubsgeld als Frauen

Durchschnittlich erhalten Männer häufiger ein Urlaubsgeld (50,7 Prozent) als Frauen (38,7 Prozent). Im Westen fällt der Anteil mit 49,0 Prozent höher aus als im Osten (33,2 Prozent). In Kleinbetrieben (unter 100 Beschäftigte) erhalten 34,4 Prozent ein Urlaubsgeld, während der Anteil in größeren Betrieben (über 500 Beschäftigte) mit 56,5 Prozent wesentlich höher ist.

Deutliche Unterschiede bei den verschiedenen Branchen

Deutliche Unterschiede zeigen sich auch im Hinblick auf die verschiedenen Branchen, wobei oft ein Zusammenhang zum Grad der Tarifbindung besteht. Am Weitesten ist das Urlaubsgeld mit 66,2 Prozent im verarbeitenden Gewerbe verbreitet. In den Bereichen Verkehr und Lagerei, dem Baugewerbe und dem Handel erhalten etwas mehr als die Hälfte der Beschäftigten ein Urlaubsgeld. In den meisten Dienstleistungsbranchen erhält hingegen nur eine Minderheit der Beschäftigten Urlaubsgeld.

Die Höhe des tarifvertraglich vereinbarten Urlaubsgeldes fällt je nach Branche sehr unterschiedlich aus: Zwischen 156 und 2.316 Euro bekommen Beschäftigte in der mittleren Vergütungsgruppe in diesem Jahr als tarifliches Urlaubsgeld (ohne Berücksichtigung von Zulagen/Zuschlägen, bezogen auf die Endstufe der Urlaubsdauer). Das zeigt die aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs für 22 Wirtschaftszweige (Stand: April 2017).

Am wenigsten Geld für die Urlaubskasse bekommen Beschäftigte in der Landwirtschaft, im Steinkohlenbergbau und im Hotel- und Gaststättengewerbe. Die höchsten Zahlungen erhalten Arbeitnehmer unter anderem in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, in der Druckindustrie, der Papier verarbeitenden Industrie sowie in der Metallindustrie.

Im Westen ist das Urlaubsgeld höher

Im Westen ist das Urlaubsgeld vielfach höher als in Ostdeutschland. Im öffentlichen Dienst und in der Stahlindustrie gibt es kein gesondertes tarifliches Urlaubsgeld. Es wird mit dem Weihnachtsgeld zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung zusammengefasst. Bei der Deutschen Bahn AG wird es in das Jahrestabellenentgelt eingerechnet. Im Bankgewerbe und in der Energiewirtschaft gibt es kein tarifliches Urlaubsgeld.

Tarifliches Urlaubsgeld hat sich im vergangenen Jahr erhöht

Gegenüber dem Vorjahr hat sich das tarifliche Urlaubsgeld in 12 von 22 untersuchten Branchen erhöht, und zwar zwischen 2,0 Prozent (Holz- und Kunststoff verarbeitende Industrie, Druckindustrie, Einzelhandel), 2,1 Prozent (Versicherungsgewerbe, Papier verarbeitende Industrie), 2,3 Prozent (Eisen- und Stahlindustrie), 2,4 Prozent (Textilindustrie Westfalen), 2,5 Prozent (Bekleidungsindustrie Bayern), 3,2 Prozent (Gebäudereinigerhandwerk Ost), 4,1 Prozent (Deutsche Bahn AG), 4.7 Prozent (Bauhauptgewerbe West), 4,9 Prozent (Metallindustrie), 5,3 Prozent (Bauhauptgewerbe Ost) und 10 Prozent (Textilindustrie Ost).

In diesen Branchen gab es keine Erhöhung des Urlaubsgelds

In zehn Branchen gab es keine Erhöhung (z. B. Chemieindustrie, Großhandel, Süßwarenindustrie, Landwirtschaft, Hotel- und Gaststättengewerbe). Gründe dafür: Entweder fanden im Auswertungszeitraum keine Tarifverhandlungen statt oder das Urlaubsgeld wurde als Festbetrag vereinbart, der nicht automatisch mit dem Tarifabschluss steigt.

Eine grafische Darstellung der Umfrageergebnisse finden Sie bei der Hans-Böckler-Stiftung.

Quelle:

Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung vom 6.6.2017

© bund-verlag.de (ls)

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